Aktuelles
Der Antrag auf Genehmigung nach §4 i.V.m. §19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) wurde am 19.04.2024 beim zuständigen Landratsamt Ravensburg eingereicht.
Windpark Alttann
In Kooperation mit der LAOCO GmbH plant die Energiequelle GmbH gegenwärtig einen Windpark in der Gemeinde Wolfegg im Landkreis Ravensburg. Derzeit ist der Neubau von 3 Windenergieanlagen der neusten Generation im Vorhabengebiet Alttanner Wald ca. 1,5 km nördlich von Wolfegg geplant. In dem Vorhaben wird nach einer erfolgten UVP-Vorprüfung ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren angestrebt.
Im Rahmen des Anlagenentscheidungsprozesses fiel die Entscheidung auf die Windenergieanlagen des Typs Vestas V172 mit einer Leistung von 7,2 MW und einer Nabenhöhe (Turmhöhe) von 175 m.
Ich berate Sie gerne
Jeanette Dötsch
Projektentwicklerin
T +49 711 981 492 13
doetsch@energiequelle.de
Kooperationspartner
Ich berate Sie gerne
Christian Böhm
LAOCO GmbH
Hauptstrasse 26, DE-88457 Kirchdorf an der Iller
T +49 7354 4789832
boehm@laoco.energy
Rahmenbedingungen
Sofern keine öffentlichen Belange beeinträchtigt werden und eine Erschließung gesichert ist, wird die Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich durch sog. Privilegierung der Windkraftnutzung § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB begünstigt.
Der sog. Planvorbehalt ermöglicht es der Planungsregion Bodensee-Oberschwaben, den Ausbau der Windenergie zu steuern, indem sie sog. Vorranggebiete ausweisen. (Vgl. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB)
Von dieser Steuerungswirkung kann die Gemeinde Wolfegg (Verwaltungsgemeinschaft Vogt/Wolfegg) ebenso unter Berücksichtigung einer Vielzahl von Kriterien Gebrauch machen, indem sie ähnlich wie die Regionalplanung Vorranggebiete ausweist. Auf Kommunaleben wurde von dieser Steuerungswirkung kein Gebrauch gemacht. Seitens der Regionalplanung ebenfalls nicht, allerdings befindet sich der Regionalplan aktuell in der Überarbeitung.
Letztendlich obliegt die Genehmigung für den Bau der Windenergieanlagen im Alttanner Wald dem zuständigen Landratsamt in Ravensburg. Durch die Projektbeteiligten fanden bereits mehrere Besprechungen mit dem zuständigen Landratsamt statt. Im Rahmen dessen wurden das Projekt vorgestellt und über relevante Rahmenbedingungen, notwendige Gutachten und den möglichen Verfahrensablauf für das Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beraten.
„Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es […] 5. der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- oder Wasserenergie dient, […]“ (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB)
Wir stehen für Klimaschutz, aber nur mit Natur- und Artenschutz!
Das gegenwärtige Fortschreiten des Klimawandels stellt eine Bedrohung für eine Vielzahl von Tier-, Insekten- und Pflanzenarten dar, wodurch ganze Ökosysteme ernsthaft bedroht sind. Der Ausbau der Windenergie ist eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende und die Versorgungssicherheit des Landes. Als wesentlicher Bestandteil zum Klimaschutz bildet die Energiewende einen wesentlichen Teil zum Erhalt und Schutz von Arten und deren Lebensräume.
Windenergie und Naturschutz schließen einander nicht aus. Das garantieren naturschutzrechtliche Gutachten in den regionalen Prüfungs- und Genehmigungsverfahren. Das Bundesnaturschutzgesetz definiert rechtliche Standards für Eingriffe in die Natur und zum Schutz wilder Tiere. Nahezu jedes Projekt wird heutzutage durch Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen begleitet. Dabei wird gründlich untersucht, ob der geplante Standort geschützte Vogel- und Fledermausarten sowie weitere Tierarten beherbergt. Unter anderem haben bereits Horstsuchen und -kontrollen, insbesondere im Bezug auf windkraftsensible Vogelarten, im Vorhabengebiet stattgefunden.
Alle hieraus resultierenden Ergebnisse wirken sich direkt auf die Planung aus. Sofern von einer Gefahr für die Tiere ausgegangen werden kann, werden entsprechenden Schutzmaßnahmen wie bspw. temporären Abschaltungen berücksichtigt.
Kompensationsmaßnahmen
Eingriffe in Natur und Landschaft werden kompensiert! Diese Kompensationsmaßnahmen werden eng mit den zuständigen Behörden abgestimmt und erfolgen auf Grundlage der gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen. Neben Natur- und Artenschutz betrifft das gleichermaßen auch Eingriffe in das Landschaftsbild!
Aktueller Zeitplan
2022 – 2024: Naturschutzfachliche Untersuchungen
März 2023: Vorstellung des Vorhabens im Rahmen der Gemeinderatssitzung in Wolfegg
September 2023: Einwohnerinformationsveranstaltung
Q1/Q2 2024: Einreichung Genehmigungsunterlagen nach BImSchG
Q1/2025: Teilnahme an der Ausschreibung der Bundesnetzagentur
2025: Baubeginn / Errichtung der Windenergieanlagen
2026: Inbetriebnahme Windpark
Schall
Hörbare Geräusch-Emissionen von Windenergieanlagen spielen als Belastungsquelle für Anwohner eine bedeutende Rolle. Wie jede andere Industrieanlage erzeugt auch eine Windenergieanlage Schall. Daher muss auch im Projekt Alttann die bundesweit gültigen Immissionsrichtwerte nach der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm“ eingehalten werden. Dafür ist es notwendig, die verursachten Geräuschimmissionen vor und nach Errichtung der Anlagen entsprechend zu bewerten und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.
Die nachfolgenden Grafiken zeigen die aktuellen Immissionsprognosen für den Betrieb bei Tag (links) und bei Nacht (rechts).
Infraschall
Bei Infraschall handelt es sich um Schallwellen mit Frequenzen von 20 Hz sowie darunter. Dabei handelt es sich um Töne, die für die meisten Menschen nicht hörbar sind, als Schwingungen sind sie dennoch über andere Körpersensoren wahrnehmbar. Der Ursprung von Infraschallwellen kann sowohl natürlichen als auch technischen Ursprungs sein. Stürme und Gewitter, Erdbeben oder Meeresbrandungen erzeugen Infraschall ebenso wie Klima- und Lüftungsanlagen, Kraftwerke, Baumaschinen oder eben auch Windenergieanlagen.
Im Rahmen von Windparkprojekten werden immer wieder Befürchtungen durch betroffene Bürgerinnen und Bürger geäußert, dass der Infraschall, welcher durch die Windenergieanlage ausgeht, gesundheitsgefährdend sei. Beim Betrieb von Windenergieanlagen wird Schall erzeugt, einerseits hörbar durch Vibrationen in den Rotoren und im Turm, andererseits durch Infraschall. Dieser entsteht in Abhängigkeit von Windstärke und Windrichtung durch am Ende der Rotorblätter entstehende Wirbelablösungen. Auch die am Mast vorbeistreichenden Rotorblätter können tieffrequenten Schall erzeugen. Dieser liegt zum einen allerdings deutlich unterhalb der menschlichen Hör- und Wahrnehmungsschwelle, zum anderen wird dieser bereits innerhalb weniger hundert Meter Entfernung zur Windenergieanlage durch natürliche Geräusche überdeckt.
Mittlerweile liegen Untersuchungen vor, die sich mit dem von Windkraftanlagen ausgehenden Infraschall auseinandergesetzt haben. Diese Untersuchungen haben unabhängig voneinander festgestellt, dass der Infraschall in der Umgebung von Windkraftanlagen deutlich unter der Hör- und Wahrnehmungsschwelle des Menschen liegt.[1]
Nach heutigem Stand der Forschung ist somit davon auszugehen, dass die Infraschallbelastung durch Windkraftanlagen im Vergleich mit anderen natürlichen und vom Menschen gemachten Quellen sehr gering ist und es nach heutigem Forschungsstand zu keinen negativen gesundheitlichen Auswirkungen kommt.
[1] Vgl. Cheng, P. W. (2020): Investigations on Low Frequency Noises of On-Shore Wind Turbines. In: Acoustics, Volume 2, Issue 2, P. 343-365, https://doi.org/10.3390/acoustics2020020)
Informationen zum Thema:
Schatten
Beim Schattenwurf von Windenergieanlagen handelt es sich um den von Rotor und Turm erzeugten Schattenwurf, der während direktem Sonnenschein auftritt.
Bei entsprechenden meteorologischen Bedingungen können Windenergieanlagen periodischen Schattenwurf verursachen. Dieser kann von Anwohnern benachbarter Windparks als belästigend bzw. störend empfunden werden. In diesem Zusammenhang wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Schattenwurfprognose angefertigt.
Wie beim Schall müssen auch beim Schattenwurf Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Demnach werden Windenergieanlagen vorübergehend abgeschaltet, wenn die Schattenwurfdauer auf ein Fenster die Richtwerte von 30 Minuten/Tag oder 30 Stunden/Jahr überschreiten.
Bei Überschreitung der Richtwerte sind die Anlagen entsprechend zu bestimmten Zeiten abzuregeln.
Mikroklimatische (Wetter-) Veränderungen
Das ein Windpark die Lufttemperaturen nachts am Boden erhöhen kann wies eine Studie aus den USA nach.
Dieser Effekt wurde im Rahmen der Studie mittels einer Modellrechnung auf das Szenario hochgerechnet, dass der Gesamtstrombedarf der USA ausschließlich über Windräder gedeckt würde. Erkenntnis dieses Szenarios ist, dass die Oberflächentemperatur um 0,24°C ansteigen könnte.[2] Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die Dimensionen mit dem Vorhaben in Alttann nicht vergleichbar sind.
Grund hierfür ist die Verwirbelung der unteren und oberen Luftschichten. Tagsüber erfolgt die Durchmischung sowieso durch Konvektion, dementsprechend lässt sich dieser Effekt primär nachts beobachten. Dabei handelt es sich grundsätzlich um keine neue Erkenntnis, u.a. Landwirte nutzen dies, um Frostschäden zu vermeiden. [3]
Dabei ist ein wesentlicher Unterschied zu fossilen Kraftwerken, dass der Atmosphäre keine Wärme durch Abgase/Verbrennungsprozesse zugeführt wird, sondern lediglich eine andere Verteilung durch Verwirbelung erfolgt.
Zieht man den Vergleich zur Kohlekraft, so verändern Kohlekraftwerke nicht nur das globale Klima durch den Ausstoß von CO2 nachhaltig, die verändern auch das lokale Klima und begünstigen Extremwetterlagen durch den Ausstoß von sog. Nanopartikeln.[4]
Zusammenfassen lässt sich sagen, dass Windräder die Luft im direkten Umfeld der Anlage verwirbelt, was nachts dazu führen kann, dass der Boden unter dem Windrad wärmer bleibt. Dennoch wird dieser Effekt (anders als vergleichbare Effekte bei bspw. Kohlekraftwerken) durch die langfristige Reduktion der CO2-Emmissionen überkompensiert.
[2] Vgl. Miller, L. M.; Keith, D. W. (2018): Climatic Impacts of Wind Power. In: JOUL, Volume 2, Issue 12, P. 2618-2632, https://doi.org/10.1016/j.joule.2018.09.009 ; vgl. Keith, D. W. et al (2004): The influence of large-scale wind power on global climate. In: Proceedings of the National Academy of Sciences, Volume. 101, No. 46, P. 16115-16120, https://doi.org/10.1073/pnas.0406930101.
[3] Vgl. Miller, L. M. (2020): The warmth of wind power. In: Physics Today, Volume 73, Issue 8, P. 58, https://doi.org/10.1063/PT.3.4553).
[4] Vgl. Hacker, J. M.; Junkermann W. (2018): Ultrafine Particles in the Lower Troposphere: Major Sources, Invisible Plumes, and Meteorological Transport Processes. In: Bulletin of the American Meteorological Society, Volume 99, Issue 12, P. 2587–2602, https://doi.org/10.1175/BAMS-D-18-0075.1)
Ein Gewinn für Sie und Ihre Region – Förderung gemeinnütziger Zwecke
„Erneuerbare stiften Gutes“ – dies ist das Motto der gemeinnützigen Energiequelle Stiftung!
Die Stiftung arbeitet unabhängig von Energiequelle GmbH mit einem Beirat aus verschiedenen Vertretern wie Bürgermeistern, Ortsvorstehern sowie weiteren Gemeindevertretern. Seit vielen Jahren engagiert sie sich nicht nur für soziale und kulturelle Zwecke, sondern fördert auch Projekte aus den Bereichen Umweltschutz, Wissenschaft und Forschung.
Das Anliegen der Stiftung ist es, dass die Hilfe gezielt vor Ort in der Projektregion ankommt!
Im Rahmen des Windenergievorhaben Alttann wird ein Betrag je Windenergieanlage in die Stiftung eingezahlt. und kann u.a. durch gemeinnützige Vereine in der Projektregion Alttann für die Förderung von Projekten beantragt werden.
Weitere Informationen sowie bereits umgesetzte Projekte: Energiequelle Stiftung
Bewegtbild zur Windenergie
Wind bewegt.
Die Windenergie sichert nicht nur eine klimaschonende Energieversorgung, sondern auch Arbeitsplätze und Steuereinnahmen unter Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes. Erfahren Sie mehr im Film des Bundesverbands Windenergie.
Über uns
Seit 1997 projektieren und realisieren wir Windenergieanlagen und setzen und mit unseren über 300 Mitarbeitern in Deutschland, Frankreich und Finnland für die Energiewende ein.
Wir wollen erreichen, dass sich zukünftig alle Menschen aus den unerschöpflichen Energiequellen in ihrer Umgebung versorgen können, denn Wind, Sonne und Biomasse sind grundsätzlich überall verfügbar. Deshalb entwickeln wir zukunftssichere, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Konzepte, die sich genau dort umsetzen lassen, wo sie gebraucht werden: regional bei den Menschen vor Ort. Erneuerbare Energien leisten einen Beitrag zu einer nachhaltigen Zukunft unserer Welt. Dafür stehen
wir mit Herzblut und Überzeugung.
Unsere Partner binden wir bei jedem Projekt mit ein. Mit ihnen gemeinsam entwickeln wir transparente und faire Pachtverträge, besprechen Ausgleichsmaßnahmen, damit sowohl Flora als auch Fauna geschützt werden, und sind für Fragen jederzeit ansprechbar.
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