Windpark Freidorf

Willkommen auf der Homepage unseres Windparkprojektes in Freidorf. Auf diesem Wege möchten wir Sie über das Projekt auf dem Laufenden halten. Sollten wir Ihre Fragen nicht beantworten oder Ihren Wissensdurst nicht stillen können, haben Sie natürlich auch die Möglichkeit uns zu schreiben. Wir freuen uns über jede Art von wertvollen Beiträgen! Zunächst aber viel Spaß beim Stöbern! 

Die Energiequelle GmbH plant in der Gemarkung Freidorf die Errichtung eines Windparks mit bis zu 34 der modernsten am Markt verfügbaren Windenergieanlagen. Nach aktuellem Planungsstand haben diese eine Nabenhöhe von ca. 175 Metern, einen Rotorradius von etwa 86 Metern und eine Leistung von ca. 7,2 MW pro Anlage. 

Waldbrandschutz

In den letzten Wochen und Monaten hat es in der Region um Halbe vermehrt Waldbrände gegeben. Die rasante Ausbreitung des Feuers und die teils schlechte Erreichbarkeit des Brandortes erschweren die Löscharbeiten enorm. Der große Waldbrand im vergangenen Jahr am 17. Juli 2023 stellte hierbei insgesamt 130 Einsatzkräfte und 40 Fahrzeuge im Einsatz vor diese große Herausforderung. Auch der Brand vor einigen Wochen am 1. Mai 2024, welcher sich auf mehr als 7000 Quadratmeter erstreckte, hatte zur Folge, dass rund 17 Einsatzfahrzeuge am Brandort im Einsatz waren.

Eine vielversprechende Antwort auf die Herausforderung zur Bekämpfung solcher Waldbrände bietet hierbei der Bau von Windenergieanlagen.

Um den Brandschutz sicherzustellen sind die Anlagen über folgende technische Ausstattungen ausgerüstet:

  • Bauliche Vorrichtung, welche die Anlage im Gefahrenfall abschaltet
  • Automatische Löschanlage im Bereich des Maschinenraums/ der Gondel
  • Blitzschutzanlage

Zusätzlich sind folgende Maßnahmen und Kennzeichnungen im Bereich der Zufahrt erforderlich:

  • Es müssen zwei voneinander unabhängige Zufahrten sichergestellt werden, welche eine Breite von 4m aufweisen.
  • Es werden Wegweiser an den Zufahrten aufgestellt, welche die einzelnen Anlagen ausweisen.
  • Die Anlagen müssen eindeutig gekennzeichnet und in Zufahrtsrichtung angebracht werden

Auch müssen im Bereich um die Anlage, ab der Außenkante des Turms, der Boden im Radius von 2 m von Bewuchs freigehalten werden. Hier muss ebenfalls je nach Wipfelhöhe der zu erwartende Bäume ein baumfreier Bereich von 20-40 m vorhanden sein.

Zusätzlich verfügt der Windpark über eine Löschwasserversorgung. Ab einer Anzahl von 6 Anlagen müssen mindestens zwei Löschwasserentnahmestellen in verschiedenen Bereichen des Parks verfügbar sein. Für den Windpark Freidorf bedeutet dies konkret, dass bei den geplanten 34 Anlagen über 300m³ Löschwasser vorhanden sein muss.

Folgende Vorteile lassen sich hierbei für Freidorf zusammenfassen:

  • Früherkennungsystem IQ Firewatch zur Verhinderung von Bränden
  • Wasserversorgung für die Feuerwehr überall im Wald
  • Ausbau der Wege für große Löschfahrzeuge
  • Abschaltungen der Anlagen im Brandfall
  • Selbstlöschvorrichtung im Maschinenraum
  • Blitzschutzvorrichtung

Ich berate Sie gerne
Vincent Wahrenburg
Projektleiter

T +49 33769 871 325
wahrenburg@energiequelle.de

Typ

V-172

von Vestas

Leistung

MW pro Anlage

Ertrag

MWh/a

Versorgung von mehr als

Durchschnittshaushalten

Äquivalente

t CO2-Einsparung

Eine besondere Region

Hier – in der Region um Freidorf – kommen viele günstige Faktoren zusammen, die eine Sektorenkopplung ermöglichen und Synergien erzeugen. Besonders für Industrie und Gewerbe ist dies interessant. 

  • Hochspannungs-, und Höchstspannungsleitung (110 kV bzw. 380 kV) 
  • Gasleitungen (Nordstream 1 und 2, sowie kleinere Gasleitungen im Bereich der Autobahn A13) 
  • Zwei bestehende Gewebegebiete „Bernhardsmüh“ und „Massow“ 
  • Nahe Anbindung an Flughafen BER 
  • Gut ausgebaute Autobahn A13 

Dies in seiner Gesamtheit bietet exzellente Voraussetzungen für die Ansiedlung von Industrie, welche aktuell immer mehr Wert auf eine Versorgung mit günstiger, nachhaltiger, grüner Energie legt. Somit steigert der Windpark Freidorf die Anziehungskraft der Region nicht nur auf Industrie, sondern auch für junge Familien auf der Suche nach einer lebenswerten und sicheren Zukunft.

Eine Chance für die ganze Region

Als Unternehmen in Ihrer direkten Nachbarschaft liegt uns eine Partnerschaft mit Ihnen am Herzen. Und das bedeutet, dass wir uns trotz Unwägbarkeiten, die vielleicht manch einer befürchtet, fest an Ihre Seite stellen und der Gemeinde eine kommunale Beteilung zusichern. Diese Zahlungen, welche sich auf den gesetzlich möglichen Rahmen stützen und die wir gemeinsam vereinbaren, werden Bestand haben! Darauf geben wir Ihnen auch gerne unser Wort, und zwar vertraglich abgesichert.

Was haben Sie davon?

Selbstverständlich nehmen wir auch das Thema Bürgerbeteiligung sehr ernst. Neben den Vorteilen, die Ihnen durch die Erlöse der Gemeinde zugutekommen, sollen Sie auch ganz persönlich vom Windpark profitieren. Wir beabsichtigen, einen Windstrom-Bonus auszuschütten: Exklusiv für alle Privathaushalte mit Erstwohnsitz in der Gemeinde Halbe – in Höhe von 10 € je Windenenergieanlage pro Jahr.

Dies bedeutet bei der aktuellen Planung von 34 Windenergieanlagen beispielsweise einen Bonus von bis zu 340 € pro Privathaushalt – und das jedes Jahr.

Kommunale Beteiligung

Unsere Zahlungen der kommunalen Beteiligung in Höhe von derzeit schätzungsweise 775.000 € stehen der Gemeinde zur freien Verfügung, um z.B. Kitas und Schulen auszustatten, die Barrierefreiheit auszubauen, die Feuerwehr zu unterstützen oder einfach mal wieder gemeinsam auf Festen zu feiern.

Wie kommen wir auf diese Beträge?

Ca. 30.000 € je Windenergieanlage und Jahr gemäß §6 des Erneuerbare Energien Gesetz (EEG).
Die Beteiligung der Gemeinde an dem Windpark ist an gesetzliche Rahmenbedingen gekoppelt. Einem Vorhabenträger ist es gestattet, Kommunen in einem Radius von 2,5 Kilometern mit maximal 0,2ct/kWh gemäß ihrem Anteil freiwillig zu beteiligen. Und das werden wir auch selbstverständlich vollumfänglich tun!

10.000 € je Windenergieanlage und Jahr gemäß das brandenburgischen Windenergieanlagenabgabengesetz (BbgWindAbgG).
Anspruchsberechtigt sind Gemeinden, deren Gemeindegebiet sich ganz oder teilweise im 3 km-Radius um den Standort der jeweiligen Anlage befindet. Auch hier erfolgt eine anteilige Beteiligung.

Was bedeutet das konkret?

Für Halbe z.B. bedeutet dies prognostiziert etwa 778.695 € jährlich zur freien Verwendung z.B. für:  

  • Freiwillige Feuerwehr 
  • Zu- und Abwassersanierung 
  • Gemeinschaftshaus 
  • Barrierefreiheit 
  • Straßenbeleuchtung 
  • Infrastruktur für Kinder (Kindertagesstätten, Spielplätze, etc.)
  • lokale Vereine

Dies sind Beispiele. Treten Sie in Kommunikation mit ihrer Gemeindevertretung und formulieren Sie Ihre Bedürfnisse, Wünsche und Fragen.

Gemeindebeteiligung in Euro pro Jahr je Gemeinde

Visualisierung

15757 Halbe Ortsteil Briesen
K6148, Unter den Linden, nördlich von HTI GmbH

 

15757 Halbe Ortsteil Freidorf
Kuppe hinter dem sowjetischen Ehrenfriedhof

 

15757 Halbe
Feld hinter der Dankeskirche

 

15757 Halbe
Kreisverkehr hinter Thomas Philipps Logistikzentrum

 

15757 Halbe Ortsteil Oderin
Kuppe hinter dem Bahnhof am Funkmast

 

15757 Halbe Ortsteil Teurow
Kuppe westlich der Chausseestraße, nördlich der Schulstraße

 

Häufig gestellte Fragen

Planung der Windenergieanlagen

Haben die Bürger noch ein Mitspracherecht?

Die Planung und die Entscheidungen zum Windpark Freidorf liegen in Ihrer Hand! Sie als Bürger und Gemeinde bekommen die Möglichkeit, aktiv am Planungsprozess teilzunehmen und mitzugestalten. Warum?

Die aktuelle Gemeindevertretung hat zum Ende des Jahres 2023 den Beschluss zur Aufstellung eines sogenannten Bebauungsplans (B-Plan) gefasst. Damit hat die Gemeinde ihr Recht wahrgenommen, in diesem Projekt bauleitplanerisch tätig zu werden. Dieses Bauleitverfahren ist ein sehr umfangreicher und langwieriger Prozess, bei dem es vor Allem darum geht, dass sowohl die Einwohner*innen von Halbe, als auch die örtlichen Träger öffentlicher Belange (wie z.B. Brandschutz, Forst, Nabu, Naturpark, und Weitere) mehrfach zu der Planung beteiligt werden.

Bauleitverfahren als PDF zum Download

Und das alles, bevor überhaupt ein BImSchG-Genehmigungsantrag für den Windpark gestellt werden kann. Ohne diesen Beschluss würde dem Einreichen eines sofortigen Genehmigungsantrags nichts entgegenstehen. Diese Möglichkeit hätten wir aus wirtschaftlichen Gründen verständlicherweise wahrnehmen müssen, um zu Beginn des Jahres ein ordentliches Genehmigungsverfahren zu starten.

Mit dem vorsorgenden B-Plan-Beschluss hingegen nutzt die Gemeinde nun die ihr gesetzlich zustehenden Steuerungsmöglichkeiten im vollen Umfang aus!

Obwohl solche kommunalen Planverfahren hohe Kosten verursachen und einen starken zeitlichen Verzug des Projektablaufs bedeuten, und leider nicht bei allen Wettbewerbern üblich sind, befördern wir von der Energiequelle dieses Vorgehen aktiv. Für uns hat die Mitsprache von Ihnen als Einwohner*innen und der Gemeinde eine hohe Bedeutung. Denn es ist für uns gelebte Firmenkultur, mit größtmöglicher Transparenz die Menschen vor Ort mit einzubinden.

Wie kommen wir auf die Anzahl der Anlagen?

Die Planung der Windenergieanlagen (WEA) erfolgt von uns in mehreren Schritten. Zunächst werden Kriterien wie Abstand zur Wohnbebauung, der in Brandenburg einzigartige Freiraumverbund und naturschutzrechliche Schutzgüter analysiert und ausgeschlossen. Daraus ergibt sich eine sogenannte Weißfläche, in der die Errichtung von Windenergieanlagen möglich ist. Auf dieser Grundlage wird eine Potentialfläche entwickelt, deren Beplanung in Absprache mit den jeweiligen Gemeinden erfolgt.
Hieraus resultiert für den Windpark Freidorf, unter Berücksichtigung der notwendigen Abstände zwischen den WEA, nach aktueller Planung eine Anlagenanzahl von 34 Anlagen.

Rückbau und Recycling

Wie ist der Rückbau organisiert?

Die Finanzierung des Rückbaus der Windenergieanlagen ist eine Vorgabe, um in Deutschland überhaupt eine Baugenehmigung zu erhalten. Es handelt sich hierbei um eine Rückbaubürgschaft, die zweckgebunden beim Landkreis hinterlegt wird.
Wird die Anlage nicht mehr zur Erzeugung von Strom genutzt, wird sie zu 100% abgebaut und entsorgt – auch das Fundament wird komplett entnommen.
Anlagenhersteller halten für den Rückbau wichtige technische Daten bereit, können anlagenspezifische Rückbaukonzepte empfehlen und unterstützen das Repowering.

Wie steht es mit dem Recycling der Verbundstoffe?

Das Recycling der einzelnen Komponenten von Windenergieanlagen wird durch die Norm DIN SPEC 4866 geregelt. Es werden rund 95 % aller Komponenten wiederverwendet. Die einzige Schwierigkeit stellen die Verbundstoffe in den Rotorflügeln dar. Diese sind ähnlich schwer zu trennen, wie die Verbundstoffe in unserem Hausmüll.
Unter anderem haben das Frauenhofer-Institut für Angewandte Polymerforschung oder die Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW bereits in Zusammenarbeit mit dem Start-up iwas-concepts AG Trennverfahren entwickelt, die mittlerweile bei der Herstellung berücksichtigt werden, um die Flügel komplett recyclebar zu machen.
Alle Metalle, wie der Stahl aus dem Turm, sowie Kupfer und Aluminium aus der Gondel, sind begehrte und wertvolle Rohstoffe, die weiterverarbeitet werden können. Der Beton kommt im Straßenbau zum Einsatz und die Schaltanlagen werden modernisiert und neu verbaut.
Viele der Alt-Anlagen finden vor ihrem Recycling noch einen zweiten Lebenszyklus und werden in europäischen Nachbarstaaten weiterbetrieben.

Wie lange halten die Windenergieanlagen?

Die Laufzeit der Windenergieanlagen ist auf maximal 30 Jahre beschränkt. Dies leitet sich aus einer Besonderheit im deutschen Mietrecht ab. Grundsätzlich ist es zwar möglich, dass die Anlagen auch länger als 30 Jahre laufen, diese würden dann aber auf den Eigentümer überschrieben werden, welcher somit auch für die Kosten eines Rückbaus aufkommen müsste.

Immissionen

Wie laut sind die Windenergieanlagen?

Laut BundesimmissionsSchutzGesetz (BimSchG) dürfen im Pflichtteil des Genehmigungsverfahrens 40dB vor geschlossenen Fenstern an Wohnbebauung nicht überschritten werden. Dabei wird eine maximale Belastung, also unter Volllast, bei starkem Wind, mit Nebengeräuschen, wie z.B. Blätterrauschen zugrunde gelegt.

Welche Reglungen gibt es bei dem Schattenwurf der Windenergieanlagen?

Sollte es zu einem Schattenwurf wegen tiefstehender Sonne (Frühjahr, Herbst) auf Wohnbebauung kommen, wird die Quelle dafür abgeschaltet. Laut Gesetz sind maximal 30 Minuten am Tag und nicht mehr als 30 Stunden im Jahr zulässig.

Wie verhält sich der Infraschall bei Windenergieanlagen?

Unter einer Schallfrequenz von 20 Hertz spricht man von sogenanntem Infraschall. Infraschall braucht einen Schalldruck von mindestens 120 dB, um schädlich zu sein. Die geplanten Windenergieanlagen Vestas V-172 (WEA) weisen oben an der Nabe 106,9 dB auf. Studien konnten keine negative gesundheitliche Auswirkung auf Menschen feststellen. Eine Veröffentlichung über angebliche Gesundheitsgefährdung durch Infraschall wurde als anhand eines groben Rechenfehlers widerlegt.

Lesen Sie dazu gerne diesen Artikel.

Artenschutz und Umwelt

Welche Maßnahmen werden zum Schutz von Vögeln und Fledermäusen ergriffen?

Im Genehmigungsverfahren gibt es gesetzliche Regelungen, die den Schutz von Menschen und Tieren sicherstellen. Es handelt sich hierbei um das Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmschG) und Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). So gibt es einen Katalog, der Abstände zu unterschiedlichen Vogelarten garantiert. Um genau bestimmen zu können, welcher Vogel wann und wo fliegt, werden externe Gutachten erstellt, die sich über mindestens eine Zug- bzw. Brutperiode erstrecken. Diese Gewissenhaftigkeit ist ein Grund für den langen Genehmigungsprozess von Windparks. Es geht auch darum, dem alten Mythos vom massenhaften Vogelschlag an WEA entgegenzutreten. So gibt es beispielsweise Systeme, die anfliegende Vögel am Flügelschlag erkennen und die Windenergieanlagen abschalten, sollte ein Kollisionsrisiko bestehen.

Quelle: NABU; Stand: 2017 | Die Grafik basiert auf Schätzungen. Die Diagrammbalken spiegeln die untere Spannbreite der angegebenen NABU-Daten wider.

Auf Fledermäuse wird ebenfalls große Rücksicht genommen, Flugkorridore ermittelt und bei Kollisionsrisiko werden auch hier die entsprechenden Anlagen abgeschaltet. Darüber hinaus besteht das Angebot seitens der Energiequelle GmbH, dringend benötigte Nistkästen aufzuhängen, um den Mangel an natürlichen Quartieren in industriellen Forstplantagen auszugleichen.

Wie ist die Flughöhe von Fledermäusen?

Die Flughöhe von Fledermäusen variiert je nach Fledermausart. Um die allgemeine Kollisionsgefährdung von Fledermäusen an Windenergieanlagen (WEA) zu bewerten, gelten die Flughöhen der Fledermausarten als ein wesentliches Kriterium. Maßgeblich sind dabei Flughöhen, in denen die Tiere ausschließlich oder ganz überwiegend aktiv sind (z. B. bei der Jagd oder beim Zug). Besonders gefährdete Fledermausarten in Brandenburg sind Großer und Kleiner Abendsegler, Zweifarb-, Rauhaut-, Mücken- und Zwergfledermaus. Zweimal jährlich quert ein hoher Anteil der auch im nordöstlichen Europa reproduzierenden Fledermausarten während des Zuges in die Überwinterungs- bzw. Reproduktionsgebiete das Bundesland Brandenburg in breiter Front, sodass während dieser Zeit von einem erhöhten Kollisionsrisiko an WEA ausgegangen werden muss. Zudem können in Wäldern, entlang von Waldrändern und Baumreihen sowie in gewässerreichen Gebieten weitere Arten, wie v. a. Breitflügel- oder Nordfledermaus von einem erhöhten Kollisionsrisiko betroffen sein. Die Flughöhe der meisten Fledermäuse liegt zwischen 0 – 40 Metern (bodennah), bei einigen der oben genannten Arten bis zur Baumkrone und zwischen 300 bis 500 m (Großer Abendsegler).
Hierbei ist zu beachten, dass die Planung des Windparks nach Bundes Immissionsschutzgesetz (BlmschG) und Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erfolgt. Damit werden im Zuge des Genehmigungsverfahrens Gutachten hinsichtlich Vögel, Fledermäusen, Reptilien, Amphibien und weitere Umweltverträglichkeitsprüfungen angefertigt, welche von unabhängigen Gutachtern erstellt werden müssen. Die Untersuchungsdauer für diese Gutachten beträgt in der Regel ein Jahr, da verschiedene Zyklen (z.B. Brutperioden, Wanderungsphasen u.a.) untersucht werden müssen.

Was ist mit dem Schutzgas SF6?

Schwefelhexafluorid ist ein Gas, welches als Isolator fungiert und daher in Schaltanalgen eingesetzt wird. Es dient dem Schutz vor der Entstehung von Blitzen, bzw. Funken (Schaltlichtbögen) in den Anlagen. Bis heute gibt es keine gesetzlichen Regulierungen für SF6, sondern eine Selbstverpflichtung der Industrie, das Gas in geschlossenen Systemen einzusetzen und am Ende der Lebensdauer zu recyceln oder zu neutralisieren.
Das Umweltbundesamt ist der Auffassung, dass es ausreichend Alternativen für SF6 in neuen Mittel- und Hochspannungsschaltanlagen gibt oder in naher Zukunft geben wird. Die Behörden setzen sich daher, im Rahmen der Überprüfung des Anhangs III der Verordnung (EU) 517/2014, für ein Verbot von SF6 in neuen Schaltanlagen für alle Spannungsebenen ein.
Alternativen für SF6 sind zum Beispiel Vakuumröhren.

Flächenbedarf

Können die vorhandenen Transportwege im Wald genutzt werden?

Ja, der Eingriff in den Forst ist im Vergleich zu anderen Projekten gering, da wir die Planung zum größtmöglichen Teil auf bestehende LKW-taugliche Wirtschaftswege und Rückegassen ausgerichtet haben. Der Wald hier am Standort verfügt bereits über ein umfängliches Wegenetz, da dieser einer bestehenden Bewirtschaftung unterliegt. Die vorhandene Zuwegung wird daher lediglich für den Transport aufbereitet. Dabei wird zugleich auch die Erschließung des Waldes für die Feuerwehr verbessert. Nur auf insgesamt ca. 30 ha der zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanfläche von 1009 ha werden für die Errichtung des Windparks Bäume entnommen. Wir gleichen diese nach Maßgabe der Forstbehörden mindestens im Verhältnis 1:1 möglichst in der Fläche des Windparks oder im direkten Umfeld aus.

Netzinfrastruktur und Entgelte

Wird Bayern weiterhin von den Windparks hier profitieren?

Die Netzentgelte werden zukünftig auf alle Haushalte in Deutschland gleichermaßen aufgeteilt. Das bedeutet, dass die Kosten in Regionen, die viel Erneuerbare Energien produzieren, spürbar sinken werden. Brandenburg wird deutlich von den Windparks profitieren.

www.bundesnetzagentur.de/verteilung-netzkosten

Wo führt denn eine Stromtrasse im Endeffekt dann entlang?

Die Kabel bis zum Einspeisepunkt verlaufen unterirdisch.

Wer nimmt die Mengen an Strom überhaupt ab?

Ein Teil des vor Ort produzierten Stroms kann von den angrenzenden Gewerbegebieten “Bernhardsmüh” und des geplanten Industriegebiets “Massow” abgenommen werden. Ein anderer Teil kann ins Haushaltsnetz eingespeist werden.

Die Infrastruktur verfügt zudem über eine 110 kV- und 380 kV-Leitung, welche den Strom weiter verteilen kann.

Informationsvideos Bundesverband Windenergie

Wind bewegt.

Die Windenergie sichert nicht nur eine klimaschonende Energieversorgung, sondern auch Arbeitsplätze und Steuereinnahmen unter Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes. Erfahren Sie mehr im Film.

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Projektablauf von A-Z

In unserem Erklärvideo zeigen wir Ihnen, wie wir ein gemeinsames Projekt auf den Weg bringen. Wir durchlaufen die einzelnen Phasen der Projektierung eines Windparks. Im Film erfahren Sie mehr.

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Hintergrundinformationen

Nutzen Sie die zur Verfügung gestellten Dateien für weitere Informationen.

 

Über uns

Seit 1997 projektieren und realisieren wir Windenergieanlagen und setzen und mit unseren über 500 Mitarbeitenden in Deutschland, Frankreich, Finnland, Polen, Griechenland und Südafrika für die Energiewende ein.

Wir wollen erreichen, dass sich zukünftig alle Menschen aus den unerschöpflichen Energiequellen in ihrer Umgebung versorgen können, denn Wind, Sonne und Biomasse sind grundsätzlich überall verfügbar. Deshalb entwickeln wir zukunftssichere, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Konzepte, die sich genau dort umsetzen lassen, wo sie gebraucht werden: regional bei den Menschen vor Ort. Erneuerbare Energien leisten einen Beitrag zu einer nachhaltigen Zukunft unserer Welt. Dafür stehen wir mit Herzblut und Überzeugung.

Unsere Partner*innen binden wir bei jedem Projekt mit ein. Mit ihnen gemeinsam entwickeln wir transparente und faire Pachtverträge, besprechen Ausgleichsmaßnahmen, damit sowohl Flora als auch Fauna geschützt werden, und sind für Fragen jederzeit ansprechbar.

Persönlich. Innovativ. Zuverlässig.
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