Windpark Arfurt/Seelbach
Die Energiequelle GmbH plant die Errichtung eines Windparks mit bis zu sieben Anlagen zwischen Arfurt und Seelbach. Nach aktuellem Planungsstand haben die Anlagen eine Nabenhöhe von ca. 175 Metern, einen Rotordurchmesser von etwa 170 Metern und eine Leistung von ca. 7,5 MW pro Anlage.
Aktuelles
Bürgercafé Dezember 2023
Im Dezember 2023 fand unsere Informationsveranstaltung im Rahmen des Windparkprojektes Arfurt/Seelbach statt. Wir danken für das große Interesse und blicken auf eine positive Veranstaltung zurück. Die Präsentation finden Sie nachstehend.
Windparkplanung – PDF zum Download
Naturschutz – PDF zum Download
Schall & Schatten – PDF zum Download
Bürgerbeteiligung – PDF zum Download
Rahmenbedingungen – PDF zum Download
Fortschritte im Projekt
Gutachten:
- laufende Windmessung seit 2023 für ein Jahr
- Optimierung des Stellflächenkonzeptes mit Oberen- und Unteren Naturschutzbehörde
- Beginn mit technischer 3D-Planung
- archälogoische Untersuchungen im Mai 2024
Flächensicherung:
- vollständige Flächensicherung zur Errichtung des Windparks
- zuletzt Zuwegung für Windpark vollständig gesichert
Netzverknüpfungspunkt:
- Punkt wurde seitens Westnetz verbindlich mitgeteilt
– nächster Meilenstein: Einreichung des BImSchG-Antrages in 2024
30. März 2022: Virtuelle Veranstaltung zum Windparkprojekt
Am 30. März 2022 fand unsere virtuelle Informationsveranstaltung im Rahmen des Windparkprojektes Arfurt/Seelbach statt. Wir danken für das große Interesse und blicken auf eine positive Veranstaltung zurück. Die Präsentation finden Sie nachstehend.
Wir beantworten an der Veranstaltung gestellte Fragen
Inwiefern steuert der Windpark zur Unabhängigkeit der Energieversorgung bei?
Hintergrund der Frage ist folgendes Argument: Erneuerbare sind nicht steuerbar in der Produktion wie Gas oder Kohle. Daher kann keine Unabhängigkeit mit Erneuerbaren erreicht werden. Wind und Photovoltaik ergänzen sich gut. Sowohl was die Produktion im Sommer und Winter angeht als auch die Produktion bei Tag und Nacht. Zum Ausgleich regionaler Erzeugungsspitzen und -täler ist es darüber hinaus ebenfalls wichtig die Produktion Erneuerbarer Energien über ganz Deutschland regional zu verteilen. So wird außerdem ein zusätzlicher Trassenbau von Nord nach Süd überflüssig und unnötige Leitungsverluste vermieden.
In Zukunft kann die vom Windpark erzeugte Energie durch Sektorenkopplung noch besser genutzt werden. Unter anderem kann mit dem Strom grüner Wasserstoff produziert werden, welcher wiederum gespeichert werden kann und bei Bedarf genutzt wird. Schon jetzt ist es möglich die Verbindung von Strom und Wärme (Strom-Wärme-Konzepte, Nahwärmenetz) und Verkehr (Nutzung von Elektromobilität als Speicher) zu nutzen.
Durch ein intelligentes Stromnetz (SmartGrids), Lastmanagement und Nachfrageflexibilisierung (Ausgleich von Leistungsschwankungen) kann eine effiziente Nutzung und Integration der Erneuerbaren Energien und eine Optimierung der Netzauslastung erreicht werden. In den letzten 15 Jahren ist der Anteil Erneuerbarer Energien an der gesamten Stromerzeugung stetig gewachsen, ein negativer Einfluss die Dauer der Versorgungsunterbrechungen in Deutschland wurde jedoch nicht festgestellt.
Ölwechsel in den Anlagen: Wie wird das gewechselt? Wie viel? Wie oft und wie wird die Natur dabei geschützt?
Grundsätzlich ist das Thema sehr anlagenabhängig. Bei getriebelosen Anlagen (Enercon) gibt es gar kein Getriebeöl und die restlichen Öle sind von der Menge mit einem Ölwechsel beim Auto vergleichbar. Bei Anlagen mit einem Getriebe handelt es sich um mehrere hundert Liter Getriebeöl. Der Ölwechsel findet mit einem Ölwagen statt, dieser fährt jede einzelne Anlage an und verlegt Schläuche die vom Wagen über den Turm der WEA direkt zum Getriebe der Anlage führen, das alte Öl wird abgesaugt und das neue hineingepumpt. Der Naturschutz ist dabei immer und zu 100 % gewährleistet, da alles hermetisch abgesichert ist und an keiner Stelle Öl offen liegt. Alle halbe Jahr wird eine Ölprobe genommen und untersucht, erst wenn das Öl wirklich gewechselt werden muss, wird das auch getan. In der Regel geschieht dies alle 5-7 Jahre.
Inwiefern kann eine Gefahr für das Grundwasser ausgeschlossen werden?
Es findet immer eine Berücksichtigung von Wasserschutzgebieten/Heilquellenschutzgebieten/Wassergewinnungsanlage ohne Schutzgebietsverordnung bei der Ausweisung des Vorranggebietes statt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens müssen folgende Auflagen erfüllt werden:
- Füllmengen und Schutzvorkehrungen (Auffangvorrichtungen) der eingesetzten wassergefährdenden Stoffe sind darzustellen
- Es sind die Maßnahmen zu erläutern, die während der Bauzeit getroffen werden, um eine Boden- bzw. Grundwasserverunreinigung zu verhindern
- Für den Betrieb sind die Maßnahmen darzustellen, die bei einem Wechsel der wassergefährdenden Betriebsmittel getroffen werden, um eine Boden- bzw. Grundwasserverunreinigung zu verhindern
Nur wenn die beschriebenen Maßnahmen der Behörde ausreichen, wird eine Genehmigung erteilt. In der Windenergieanlage selbst gibt es an einer Vielzahl von Stellen unterschiedliche Schutzvorkehrungen (bspw. Schutzwannen) um im Falle eines Störfalls oder Leckage einen Austritt von Stoffen zu verhindern.
Wie sieht unser Konzept zur Bürgerbeteiligung aus?
Uns würde es freuen wenn der komplette Windpark in reine Bürgerhand geht. Am besten mit einer ortsansässigen Energiegenossenschaft. Allerdings gibt dies die Wirtschaftlichkeit des Parks nicht wieder. Folgend sehen Sie welche Möglichkeiten es gibt ein Konzept zu erstellen. Auch hier können wir nicht alles parallel anbieten sondern nur eine Auswahl davon realisieren. Es wurden bereits Gespräche mit der Stadt Runkel geführt, wie ein gutes Konzept für die Region aussehen kann.
Was auf jeden Fall gezahlt wird ist die kommunale Beteiligung nach § 6 EEG. Was genau gezahlt wird und wie das Geld prozentual auf die einzelnen Gemeinden aufgeteilt wird entnehmen Sie dem Abschnitt „Beteiligung der Gemeinde(n)“.
Wie ist die Beleuchtung der Windenergieanlagen? Tagsüber/nachts?
Die Befeuerung bzw. die Kollisionswarnlichter auf der Gondel sollen nachts und bei schlechten Sichtverhältnissen wie Nebel herannahende Flugzeuge warnen. Ab dem 01.01.2023 müssen alle Windenergieanlagen in Deutschland mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausgestattet sein. Das gilt nicht nur für Neu- sondern auch für Bestandsanlagen, so die aktuelle Gesetzgebung des EEG 2017 laut § 9 Abs. 8 und Beschluss BK-6-20-207 vom 5. November 2020. D.h. das bekannte Dauerblinken wird es bei unserer Windparkplanung und darüber hinaus auch bei allen bestehenden und neu geplanten Windparks in Deutschland nicht mehr geben. Vielmehr wird die Befeuerung nur noch im Bedarfsfall, also wenn sich tatsächlich ein Flugobjekt dem Windpark nähert, eingeschaltet. Das gilt sowohl tagsüber als auch nachts.
Wie sieht der Ausbau der angrenzenden Wege aus?
Der Ausbau der Wege erfolgt auf ein technisches Mindestmaß von 4,5 m Breite. Eine Asphaltierung der Wege ist nur in kleinen Teilbereichen, bspw. in sehr steilen Abschnitten oder Bereich zu Straßenmündungen, notwendig. Der Großteil der Wege, aber auch Montage- und Lagerflächen, wird also wasserdurchlässig mit einer Schotterschicht hergestellt. Insgesamt beläuft sich der gesamte Flächenverbrauch, inkl. der nur temporär im Rahmen der Bauzeit benötigten Flächen, auf ca. 0,4 ha pro Windenergieanlage. Dies entspricht gut 1,8 % der Gesamtfläche des Vorranggebietes.
Februar|März 2022: Gefällte Buche im Windvorranggebiet
In der KW 8 hat unser Gutachterbüro BFF festgestellt, dass mehrere Bäume angrenzend zum Windvorranggebiet gefällt worden sind. Davon war unter anderem auch eine Buche mit einem im letzten Jahr besetzten Rotmilan-Horst betroffen. Dies ist eine Straftat gem. BNatSchG §44. Die Obere und die untere Naturschutzbehörde wurden informiert und werden den Vorfall voraussichtlich zur Anzeige bringen. In Bezug auf unsere Windparkplanung ändert die Sachlage nichts. Das Rotmilan-Paar sowie das funktionale Revierzentrum sind trotz der Zerstörung vollumfänglich im Genehmigungsprozess zu berücksichtigen.
Februar 2021
Beginn mit den faunistischen Gutachten für die spätere Genehmigung beim Regierungspräsidium Gießen im Rahmen des Bundesemissionsschutzgesetzes. Die Gutachten dauern bis Ende November 2021 an.
Ich berate Sie gerne
Felix Grönboldt
Projektentwicklung
T +49 611 236 162 15
groenboldt@energiequelle.de
Ich berate Sie gerne
Sören Schneider
Projektleitung
T +49 611 236 162 24
s.schneider@energiequelle.de
Typ: Vestas
Leistung
MW pro Anlage
versorgte Haushalte ca.
Einsparung ca.
t pro Jahr
*alle angegebenen Werte entsprechen dem Gesamtwert von sieben Windkraftanlagen
Visualisierungen
Alle Aufnahmen wurden mit einer Brennweite von 50 mm gemacht, da dies der menschlichen Wahrnehmung am nächsten kommt. Gern nehmen wir im Rahmen der Mitwirkung der Bürger Vorschläge für Fotostandorte entgegen. Nutzen Sie dazu bitte unser Kontaktformular.
Politische Rahmenbedingungen
Das Land Hessen hat sich zum Ziel gesetzt, den Strombedarf bis zum Jahr 2050 zu 100 % aus Erneuerbaren Energien zu decken. Für die Umsetzung müssen die Potenziale vor Ort genutzt werden, weshalb etwa 2 % der Landesfläche zur Nutzung von Windenergie bereitgestellt werden. Dies geschieht im Zuge der Regionalplanung in Form von Windvorranggebieten. Für die Planungsregion Mittelhessen besteht seit dem Jahr 2010 ein gültiger Regionalplan mit einem Teilregionalplan Energie, der am 09.11.2016 von der Regionalversammlung Mittelhessen beschlossen wurde.
Ausweisung einer Fläche
Die Ausweisung von Windenergieflächen ergibt sich übergeordnet aus der Landesentwicklung auf Bundesländerebene, aus denen sogenannte Landes-Raumordnungsprogramme formuliert werden. Entsprechend des Raumordnungsgesetzes werden die Ziele aus dem Landesentwicklungsplan in konkrete Regionalpläne umgesetzt. In den meisten Regionalplänen werden auch Vorrang- und/oder Eignungsgebiete für Windenergienutzung festgelegt. Wo diese Flächen für die Windenergienutzung ausgewiesen werden, entscheidet sich anhand der nebenstehenden Kriterien. Auch Gemeinden haben z. T. eigene Flächennutzungskonzepte, welche sich jedoch an den Vorgaben der Regionalplanung orientieren müssen.
Folgende Kriterien werden bei der Flächenausweisung berücksichtigt
- Ausschlussgebiete, z. B. Naturschutzgebiete und Siedlungen
- einzuhaltenden Abstände, z. B. zu Wohnbebauung, Gewerbegebieten, Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie Abstände zwischen den Windparks
- Windpotentialermittlungen
Im Genehmigungsverfahren werden unter anderem folgende Gutachten in Auftrag gegeben
- Schall- und Schattenanalysen
-
Tierökologische Untersuchungen
-
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Erwarteter, geschätzter Zeitplan
Wir stehen für Klimaschutz, aber nur mit Natur- und Artenschutz!
Windenergie und Naturschutz schließen einander nicht aus. Das garantieren naturschutzrechtliche Prüfungen in den regionalen Prüfungs- und Genehmigungsverfahren. Das Bundesnaturschutzgesetz definiert rechtliche Standards für Eingriffe in die Natur und zum Schutz wilder Tiere. Nahezu jedes Projekt wird heutzutage durch Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen begleitet. Dabei wird gründlich untersucht, ob der geplante Standort geschützte Vogel- und Fledermausarten beherbergt.
Populationen wachsen
Rotmilan
Grundsätzlich wird der Rotmilan in der Europäischen Vogelschutzrichtlinie sowie der EU-Artenschutzverordnung genannt und zählt laut dem Bundesnaturschutzgesetz dadurch zu den streng geschützten Arten (1). Nach der Einschätzung von BirdLife soll sogar die Gefährdungsstufe auf „Least Concern“ (nicht gefährdet) aktualisiert werden. (Birdlife International 2020). Trotz des Ausbaus der Windenergie konnte sich die Population seit 1994 gut erholen – in Hessen leben mittlerweile ca. 1.100 Brutpaare.
Um die positive Entwicklung dieser Art weiterhin zu fördern, verbleibt in Hessen der auf der Genehmigungsebene regelmäßig zu prüfende Mindestabstand zwischen Brutvorkommen und Windenergieanlage bei 1.000 m (2). Unterstützend kommt hinzu, dass der Rotorüberstrich moderner Anlagen über der Flughöhe der meisten Tiere liegt. Besteht dennoch durch höher fliegende Tiere eine akute Gefahr, können die Anlagen vorübergehend mit Detektionssystemen abgeschaltet werden.
(1) https://www.naturschutz-energiewende.de/fragenundantworten/61-verantwortungsart-rotmilan-deutschland/
(2) Staatsanzeiger Land Hessen Januar 2021
Abstand zur Wohnbebauung
Der Teilregionalplan Energie für Mittelhessen sieht vor, dass zu Wohnbebauungen 1000 m Abstand eingehalten werden müssen. Die Karte zeigt das bestehende Vorranggebiet und zudem Abstandskreise mit einer Staffelung von jeweils 500 m. Die Abstände zu den umliegenden Ortschaften Runkel, Arfurt, Seelbach, Falkenbach und Wirbelau werden sichtlich eingehalten.
Wir halten klare Schallgrenzen ein
Die Schallemissionen werden vor Genehmigung eines Windparks gemessen und dürfen einen Wert von 45 Dezibel nicht überschreiten. (Grafik: BWE)
Wie böiger Wind, die Meeresbrandung oder fahrende Autos erzeugen auch Windkraftanlagen Schall mit sehr niedrigen Frequenzen, sogenannten Infraschall. Dabei handelt es sich um sehr tiefe Töne mit einer Frequenz von unter 20 Hertz (Hz). Diese Frequenzen sind für den Menschen normalerweise nicht wahrnehmbar.
Eine Langzeitstudie des Bayrischen Landesamtes für Umwelt aus dem Jahr 2012 belegt: Auf 250 Meter Entfernung liegen die Schallemissionen der untersuchten Windenergieanlagen weit unter der Wahrnehmungsschwelle des Menschen. Der durch den Wind verursachte Infraschall ist deutlich stärker als der vom Windrad selbst erzeugte.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Infraschall:
Faktencheck: Windenergie und Infraschall
Schattenimmissionen
Beim Schattenwurf von Windenergieanlagen handelt es sich um den von Rotor und Turm erzeugten Schattenwurf, der während direktem Sonnenschein aufritt. Die maximale Schattenwurfdauer, die Wohngebiete beeinflussen könnte, ist gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz geregelt. So unterscheidet man zwischen maximal möglichem Schattenwurf, unter der Annahme das die Sonne 365 Tage im Jahr scheint und der tatsächlichen Schattenwurfdauer. Im ersten theoretischen Fall darf ein Wert von 30 h/a oder 30min/d nicht überschritten werden. Um diesen Wert einzuhalten, wird eine Abschaltautomatik installiert, welche die Windenergieanlagen so steuert, dass ein max. tatsächlicher Schattenwurf von 8 h/a und 30min/d nicht überschritten wird.
Rückbau
Es gibt eine bundesweit gesetzliche Verpflichtung zum Rückbau von Windenergieanlagen nach dem BauGB § 35 Abs. 5. Ohne Erfüllung dieser erhält der Projektierer von den zuständigen Behörden keine Genehmigung zum Bau. Welche Verpflichtungen für den Rückbau vorgesehen sind, wird vor Baubeginn festgehalten und bei der Genehmigungsbehörde hinterlegt. Die Höhe der Rückbaubürgschaft in Hessen pro Anlage ist klar geregelt und muss vor Errichtung der Anlagen hinterlegt werden. Die Summe wird anhand der folgenden Formel berechnet:
Nabenhöhe der WEA in m x 1.000 € = Rückbaubürgschaft in €
Auch in unserem Nutzungsvertrag ist das Thema zum Rückbau eindeutig geregelt. Neben den behördlichen Auflagen zum Rückbau, die wir einzuhalten haben, befinden sich auch Regelungen in den Nutzungsverträgen, die dies zusätzlich absichern.
Recycling
Das Thema Rückbau und Recycling von Windenergieanlagen rückt immer mehr in den Fokus, da die Laufzeit der ersten Pionieranlage dem Ende zugeht. Immer mehr Windenergieanlagen werden zurückgebaut, dabei ist nicht mit dem Abbau der Rotoren und Türme Schluss, auch die Fundamente werden aus dem Boden entfernt. U. a. können die Beton- und Stahlkomponenten wiederverwertet werden, auch für die Rotorblätter gibt es Wiederverwertungsverfahren.
Die folgenden Links stellen eine kleine Auswahl zu dem Thema dar:
www.wind-energie.de (Seite 29, Punkt 8)
Bürgerenergie – Beteiligung und Nutzen für Sie und Ihre Region
Die Energiequelle GmbH bietet viele interessante und lukrative Beteiligungsmöglichkeiten am Stromertrag. So wird zum Beispiel die Gründung von neuen Bürgerenergiegenossenschaften unterstützt und eine regionale Wertschöpfung aus der Stromproduktion forciert. In Hessen arbeiten wir bereits erfolgreich mit Energiegenossenschaften zusammen. Hervorzuheben ist dabei die Landesenergieagentur (LEA), welche der zentrale Ansprechpartner bei allen Fragen rund um die Energiewende und Klimaschutz in Hessen ist. Bei der Realisierung des Windparkprojektes kann eine Zusammenarbeit mit einer regionalen Energiegenossenschaft eine direkte Bürgerbeteiligung am Projekt angestrebt werden. Zusätzlich kann mit einem subventionierten lokalen Stromprodukt die Möglichkeit geschaffen werden, Erneuerbaren Strom zu beziehen und somit vom örtlichen Windpark zu profitieren.
Energiequelle Stiftung
„Erneuerbare stiften Gutes“ – dies ist das Motto der gemeinnützigen Energiequelle Stiftung, die sich in den Projektregionen der Energiequelle GmbH für Sie und Ihre Bedürfnisse einsetzt. Die Stiftung arbeitet unabhängig von Energiequelle mit einem Beirat aus Vertretern der Region wie Bürgermeistern, Ortsvorstehern und anderen Gemeindevertretern. Ganz explizit geht es uns in unserer Stiftung darum, das Bewusstsein für Themen des Umwelt- und Klimaschutzes zu stärken. Gemeinnützige Vereine und Institutionen können in den Projektregionen bei der Stiftung einen Antrag stellen. Die Stiftung unterliegt der staatlichen Stiftungsaufsicht und Ihr Beirat vor Ort entscheidet mit, wo Mittel eingesetzt werden sollen. Darüber hinaus fördert die Stiftung neben Umweltschutz, Wissenschaft und Forschung in Richtung der Erneuerbaren Energien auch Soziale Projekte wie Jugend- und Altenhilfe, Sport und Tierschutz. Das Anliegen der Stiftung ist es, dass die Hilfe gezielt vor Ort ankommt.
Bewegtbild zur Windenergie
Wind bewegt.
Die Windenergie sichert nicht nur eine klimaschonende Energieversorgung, sondern auch Arbeitsplätze und Steuereinnahmen unter Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes. Erfahren Sie mehr im Film des Bundesverbands Windenergie.
Projektablauf von A-Z
In unserem Erklärvideo zeigen wir Ihnen, wie wir ein gemeinsames
Projekt auf den Weg bringen.
Über uns
Seit 1997 projektieren und realisieren wir Windenergieanlagen und setzen und mit unseren über 300 Mitarbeitern in Deutschland, Frankreich und Finnland für die Energiewende ein.
Wir wollen erreichen, dass sich zukünftig alle Menschen aus den unerschöpflichen Energiequellen in ihrer Umgebung versorgen können, denn Wind, Sonne und Biomasse sind grundsätzlich überall verfügbar. Deshalb entwickeln wir zukunftssichere, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Konzepte, die sich genau dort umsetzen lassen, wo sie gebraucht werden: regional bei den Menschen vor Ort. Erneuerbare Energien leisten einen Beitrag zu einer nachhaltigen Zukunft unserer Welt. Dafür stehen wir mit Herzblut und Überzeugung.
Unsere Partner binden wir bei jedem Projekt mit ein. Mit ihnen gemeinsam entwickeln wir transparente und faire Pachtverträge, besprechen Ausgleichsmaßnahmen, damit sowohl Flora als auch Fauna geschützt werden, und sind für Fragen jederzeit ansprechbar.
Persönlich. Innovativ. Zuverlässig.
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