Modellprojekt Bürgerwindpark Großschwabhausen
Gemeinsam mit Ihnen möchten wir ein Windparkkonzept entwickeln
Der Modellcharakter ergibt sich aus den Mitwirkungs- und Teilhabeangeboten der Beteiligten und dem transparenten Umgang mit Informationen. Wir wollen gemeinsam mit den Bürger*innen Verantwortung für eine nachhaltige Zukunft und eine größtmögliche Wertschöpfung in unserer Region übernehmen. Der Kamm zwischen Großschwabhausen und Hohlstedt bietet Platz für maximal 8 Windräder, davon eines in der Region Ostthüringen.
Der Abstand der Windenergieanlagen zur Wohnbebauung ist immer größer als 1000 m. Stand der Technik sind Anlagen mit einer Nabenhöhe von ca. 166 m und einem Rotordurchmesser von ca. 160 m. Eine Anlage erzeugt Strom für ca. 5.000 Haushalte bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 3.190 kWh / Jahr pro Haushalt (destatis 2020) und sorgt künftig auch für klimaverträgliche Wärme und Mobilität.
Weiterhin wollen wir – gemeinsam mit den Gemeinden und Landwirtschaftsbetrieben – die Potenziale für Freiflächen-Solaranlagen prüfen und an uns herangetragene Projektideen weiter konkretisieren.
Informationen finden Sie in unserem Projektflyer und ausführlich in unseren Präsentationen:
Hier finden Sie in unser neue Projektbroschüre:
Typ: Enercon E-160
m Rotordurchmesser
Leistung
MW pro Anlage
versorgte Haushalte
Einsparung
t pro Jahr
Sie haben Fragen?
Wir antworten Ihnen gerne.
Zur Teilhabe und Beteiligung
Matthias Golle
T (+49) 3643 211 601 5
(Mo. 9-13 Uhr u. Do. 14-18 Uhr)
M (+49) 174 946 647 2
Vorstand@Ilmtal-EG.de
Zur Planung
Jürgen Fuss
T (+49) 361 775 19 107
M (+49) 171 288 30 38
fuss@energiequelle.de
AKTUELLES
April 2024: Einladung zum Tag der offenen Tür in das energieautarke Dorf Feldheim
Februar 2024: Einladung zu Themenstammtischen zum Bürgerwindpark Großschwabhausen werden verteilt
14. Dezember 2023: Unwirksamkeit des Sachlichen Teilplans Windenergie von 2018 wurde vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt
12. Dezember 2023: 2. Sachlicher Teilplan Windenergie wird veröffentlicht – Projektfläche des Bürgerwindparks Großschwabhausen ist im Entwurf enthalten
Am 12.12.2023 hat die Planungsversammlung beschlossen, den Entwurf des 2. Sachlichen Teilplanes Windenergie zu veröffentlichen sowie der Öffentlichkeit, den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und den im Regionalen Planungsbeirat vertretenen Institutionen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
05. Mai 2023: öffentliche Informationsveranstaltung in Kleinschwabhausen
In der Eventkneipe Da Heeme findet eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Gast der Veranstaltung ist Prof. Dr. Harald Lesch als Mitglied der Energiegenossenschaft Ilmtal eG.
Zu den Themen rund um den Windpark, alternative Energien und natürlich Beteiligungsmöglichkeiten, findet ein reger Austausch statt.
02. Februar 2023: Informationsveranstaltung
Auf einer Informationsveranstaltung wurden die Eigentümer über den Stand der Regionalplanung, das Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie den Nutzen eines solchen Projekts für die Region informiert. Großes Interesse gab es an den Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürger der umliegenden Gemeinden. Auch die zukünftigen Möglichkeiten eines vergünstigten Strombezugs wurden angesprochen und diskutiert.
20. Dezember 2022: Antrag auf Genehmigung für Errichtung und Betrieb von 6 Windenergieanlagen im WP Großschwabhausen abgegeben
Der Antrag auf Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) einschließlich der Baugenehmigung für die Errichtung von 6 Windenergieanlagen vom Typ Enercon E160 EP5 E3 NH 166,6m wurde bei der Unteren Immissionsschutzbehörde des Landratsamts Weimarer Land eingereicht.
07. Dezember 2022: Aufstellung eines neuen Sachlichen Teilplans „Windenergie“ Mittelthüringen beschlossen
Die Regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen hat am 07.12.2022 die Aufstellung eines neuen Sachlichen Teilplans „Windenergie“ beschlossen. Im Staatsanzeiger Nr.51/2022 (Auszug als Download) wird die Öffentlichkeit darüber informiert.
Grundlage bildet das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG). Dort wird bestimmt, dass in jedem Bundesland ein bestimmter prozentualer Anteil der Landesfläche für die Windenergie auszuweisen sind.
Für Thüringen bedeutet das 1,8% der Landesfläche bis 2027 und 2,2% der Landesfläche bis 2032. Im 1. Entwurf zur Änderung das Landesentwicklungsprogramms Thüringen werden dies Flächenziele regionalisiert.
Auszug Staatsanzeiger
PDF zum Download
November 2022: Der Sachliche Teilplan „Windenergie“ Mittelthüringen wird für unwirksam erklärt.
Am 08. November 2022 fand vor dem Thüringer Oberverwaltungsbericht die mündliche Verhandlung im Normenkontrollverfahren zum Sachlichen Teilplan „Windenergie“ Mittelthüringen statt. Am 22. November 2022 hat der 1. Senat des Thüringer Oberverwaltungsgerichts seine Entscheidung verkündet. Der im Jahr 2018 beschlossene und verkündete Plan wurde für unwirksam erklärt. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Die Regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen kann gegen die im Urteil ausgesprochene Entscheidung, die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zuzulassen, Beschwerde einlegen.
Damit ergibt sich auf der Grundlage der neuen gesetzlichen Vorgaben die Notwendigkeit, neue Flächen für die Windenergienutzung in Mittelthüringen auszuweisen.
Information des Thüringer Oberverwaltungsgerichts
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Juli 2022: Auszeichnung von Schülern für ihre Seminarfacharbeit mit dem Fallbeispiel „Modellprojekt Bürgerwindpark Großschwabhausen“
Quelle: ThEGA_Thomas Platzek
Auszeichnung von Schülern des Lyonel-Feininger-Gymnasium Mellingen für ihre Seminarfacharbeit zum Thema: Windenergie in Thüringen – sozioökonomische Einflüsse am Fallbeispiel „Modellprojekt Bürgerwindpark Großschwabhausen“
Florian Günther, Phil Hänsgen, Marius Höhne und Luca Bähr haben sich in ihrer Seminarfacharbeit mit dem Thema Windenergie in Thüringen, an einem konkreten Beispiel, auseinandergesetzt. Dafür wurden sie durch Ramona Rothe, Leiterin der Servicestelle Windenergie der ThEGA, ausgezeichnet. Ihre Arbeit haben sie uns zusammen mit einigen persönlichen Anmerkungen für die Veröffentlichung zur Verfügung gestellt. Auch die Einordnung der Umfrageergebnisse aus der Seminarfacharbeit durch die beteiligten Bürgerenergiegesellschaften am „Modellprojekt Bürgerwindpark Großschwabhausen“ ist hier als Download verfügbar.
Anmerkung zur Seminarfacharbeit
PDF zum Download
Seminarfacharbeit Windenergie in Thüringen Oktober 2021
PDF zum Download
Reaktion von BEG auf Umfrage Windenergie GRSW
PDF zum Download
25. Januar 2022: So geht's. Wie Thüringen klimaneutral wird
Pressemitteilung vom 25.1.2022:
www.hs-nordhausen.de/aktuelles
So geht’s. Wie Thüringen klimaneutral wird – die Ergebnisse der Energiesystemmodellierung
Christoph Frenkel, Laura Hofmann, Jana Liebe, Amélie Oberdorfer, Theresa Reinhardt, Christoph Schmidt, Sebastian Voswinckel, Viktor Wesselak
(Hochschule Nordhausen, Institut für Regenerative Energietechnik)
November 2021, veröffentlicht am 21.1.2022; 164 Seiten; ISBN 978-3-940820-18-1;
PDF zum Download
Januar 2022
Gemeinsam mit den Gemeinden und Landwirtschaftsbetrieben wollen wir die Potentiale für Freiflächen-Solaranlagen prüfen und die an uns herangetragenen Projektideen weiter konkretisieren.
September 2021: Bürgerdialog zu Klimawandel und Energiewende
Am Montag den 20. Septmeber 2021 kamen wir als Bürgerenergiegesellschaft mit den Einwohnern von Großschwabhausen und Umgebung ins Gespräch. Es ging um konkreten Ideen für Erneuerbare-Energie-Projekte zur Energiewende vor Ort.
Energie von Bürgern für Bürger – Energie in Bürgerhand.
Juni 2021: 5. Thüringer Bürger-Energie-Tag in Nordhausen
Am 19. Juni 2021 fand in Nordhausen der 5. Thüringer-Bürger-Energie-Tag statt. Das Programm finden Sie hier. Die Veranstaltung kann auf Youtube nachverfolgt werden.
Besonders hervorheben möchten wir den Beitrag zum Bürgerwindpark Uthleben, dass ein gemeinsames Projekt von fünf regionalen Bürger-Energie-Genossenschaften/Energiegenossenschaft Helmetal eG, Solidarische Energiegenossenschaft Thüringen GmbH und dder Energequelle GmbH (Filiale Erfurt) ist.
Vortrag: Thomas Mund, Geschäftsführer der Stadtwerke Nordhausen
(Zeit von ca. 19:38 – 38:53 min)
Juni 2021: Aufruf zur Beteiligung an Bürger und Gemeinden
Jeder Eingriff in Natur und Landschaft erfordert Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Damit diese im direkten Umfeld erfolgen können, bitten wir um Ihre Unterstützung. Solche Maßnahmen sind z.B. Flächenentsiegelung (Abriss von Gebäuden), Baum- und Strauchpflanzungen, Anlage von Blühwiesen und Maßnahmen zur Renaturierung. Wenn Sie Ideen oder konkrete Vorschläge haben, rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Das Kontaktformular finden Sie hier.
April 2021: Beginn der Brutvogelkartierungen
April 2021: Besatzkontrolle der Horste beginnt
März 2021: Beginn der Fledermausuntersuchungen
März 2021: Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und Gutachtern zu faunistischen Untersuchungen
Februar 2021: Virtuelle Bürgerinformation
Am Mittwoch, den 17.02. fand unser virtueller Neujahrsempfang statt. Dieser diente als Auftaktveranstaltung zum „Modell Zukunft im Dialog“, um über das Modellprojekt Bürgerwindpark Großschwabhausen zu informieren.
Mit dabei waren die Energiequelle GmbH mit der Vorstellung des Projekts, die Energiegenossenschaft Ilmtal eG zum Thema Bürgerbeteiligung sowie Prof. Wesselak mit einem Vortrag zum Thema „Erneuerbare Energien sind die Zukunft – aber wie viel davon braucht Thüringen?“. Anschließend haben wir mit den genannten Teilnehmern noch eine Diskussionsrunde durchgeführt, in der die Zuhörer ihre vielen Fragen stellen konnten. Wir danken für das Interesse und blicken auf eine positive Veranstaltung zurück. Die Präsentationen und den Mitschnitt von Prof. Wesselak finden Sie nachstehend.
Wir freuen uns auf den weiteren Dialog mit Ihnen!
Januar 2021: Einladung an alle Haushalte der umliegenden Gemeinden mittels Postwurfsendung zu einem virtuellen Neujahrsempfang
Januar 2021: Projekthomepage wird freigeschaltet
November 2020: Beginn der Horstbaumsuche
Visualisierungen der geplanten Windenergieanlagen (WEA)
Die Fotomontagen aus dem Landschafspflegerischen Begleitplan zeigen von verschiedenen Standorten die Vorher- und Nachher-Ansichten.
Blick von Großschwabhausen Nord WEA 3,4
Blick von Großschwabhausen Nord WEA 2,5
Blick von Großschwabhausen Nord WEA 1,5,6
Blick von Großschwabhausen Sportplatz
Blick von Hohlstedt
Blick von Hammerstedt
Blick von Lehnstedt
Rahmenbedingungen – Regionalplanung in Mittelthüringen
- Der „Sachliche Teilplan ‚Windenergie‘ Mittelthüringen“ ist am 24.12.2018 in Kraft getreten.
- Die im Thüringer Klimagesetz gesetzlich vorgeschriebene Flächenausweisung von mindestens 1% der Landesfläche für die Windenergienutzung wurde mit diesem Plan nicht erreicht. Aktuell beträgt die Flächenausweisung in Mittelthüringen nur 0,63%.
- In der Thüringer Bauordnung (ThürBO) wurde der Abstand von Windenergieanlagen zu Wohngebäuden auf mindestens 1000m festgelegt.
- Seit 2019 läuft das Normenkontrollverfahren gegen den Sachlichen Teilplan „Windenergie“ Mittelthüringen.
- Am 08. November 2022 fand vor dem Thüringer Oberverwaltungsbericht die mündliche Verhandlung im Normenkontrollverfahren zum Sachlichen Teilplan „Windenergie“ Mittelthüringen statt. Am 22. November 2022 hat der 1. Senat des Thüringer Oberverwaltungsgerichts seine Entscheidung verkündet. Der im Jahr 2018 beschlossene und verkündete Plan wurde für unwirksam erklärt. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Die Regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen kann gegen die im Urteil ausgesprochene Entscheidung, die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zuzulassen, Beschwerde einlegen. Siehe auch AKTUELLES.
- Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, hat die Regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen am 07.12.2022 die Aufstellung eines neuen Sachlichen Teilplans „Windenergie“ beschlossen. Siehe auch AKTUELLES.
- In der Zeit des Normenkontrollverfahrens wurde weiter an der Entwicklung des Projekts gearbeitet. Gutachten wurden beauftragt und erstellt sowie die Antragsunterlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz vorbereitet.
- Der Antrag auf Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) einschließlich der Baugenehmigung für die Errichtung von 6 Windenergieanlagen vom Typ Enercon E160 EP5 E3 NH 166,6m haben wir bei der Unteren Immissionsschutzbehörde des Landratsamts Weimarer Land eingereicht.
- Wir haben der Regionalen Planungsgemeinschaft die Projektfläche zur Aufnahme in den neuen Sachlichen Teilplan „Windenergie“ vorgeschlagen.
Wir stehen für Klimaschutz. Aber nur mit Natur- und Artenschutz!
Windenergie und Naturschutz schließen einander nicht aus. Das garantieren naturschutzrechtliche Prüfungen in den regionalen Prüfungs- und Genehmigungsverfahren. Das Bundesnaturschutzgesetz definiert rechtliche Standards für Eingriffe in die Natur und zum Schutz wilder Tiere. Nahezu jedes Projekt wird heutzutage durch Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen begleitet. Dabei wird gründlich untersucht, ob der geplante Standort geschützte Vogel- und Fledermausarten beherbergt.
Im Rahmen der Projektvorbereitung und -umsetzung nehmen wir Hinweise aus der Bevölkerung sehr ernst. Deshalb erfolgt in der nächsten Zeit eine Horstsuche im Umkreis von 3000 m um den geplanten Windpark. Anschließend wird im Frühjahr bei weiteren Begehungen festgestellt, ob diese Horste auch besetzt sind. Alle Gutachten wirken sich direkt auf die Planungen aus.
Im Vergleich: geringe Gefahrenquelle für Vögel
Populationen wachsen
Wir halten klare Schallgrenzen ein
Die Schallemissionen werden vor Genehmigung eines Windparks gemessen und dürfen einen Wert von 45 Dezibel nicht überschreiten. In der Grafik rechts zeigen wir eine Übersicht über die Einordnung der Schallemissionen von Windenergieanlagen im Vergleich zu bekannten Alltagsgeräuschen.
Wie böiger Wind, die Meeresbrandung oder fahrende Autos erzeugen auch Windkraftanlagen Schall mit sehr niedrigen Frequenzen, sogenannten Infraschall. Dabei handelt es sich um sehr tiefe Töne mit einer Frequenz von unter 20 Hertz (Hz). Diese Frequenzen sind für den Menschen normalerweise nicht wahrnehmbar und in den o.g. schwachen Intensitäten gesundheitlich unschädlich, wie diverse Studien aus dem In- und Ausland wiederholt belegt haben.
Wir halten auch die Beschattungsgrenzen ein
Bei entsprechenden meteorologischen Bedingungen können Windenergieanlagen periodischen Schattenwurf verursachen. Dieser kann von Anwohnern als belästigend bzw. störend empfunden werden. In diesem Zusammenhang wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Schattenwurfprognose angefertigt.
Die maximale Schattenwurfdauer, die Wohngebiete beeinflussen könnte, ist gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz geregelt. So unterscheidet man zwischen maximal möglichem Schattenwurf, unter der Annahme, dass die Sonne 365 Tage im Jahr scheint und der tatsächlichen Schattenwurfdauer. Im ersten theoretischen Fall darf ein Wert von 30 h/a oder 30 min/d nicht überschritten werden. Um diesen Wert einzuhalten, wird eine Abschaltautomatik installiert, welche die Windenergieanlagen so steuert, dass ein maximaler tatsächlicher Schattenwurf von 8h/a und 30min/d nicht überschritten wird.
Unsere Arbeit – fair geht vor
Die Bürgerenergie Saale-Holzland eG und die Energiequelle sind Siegelpartner der Thüringer Energie- und GreenTech Agentur (ThEGA). Mit diesem Siegel verpflichten wir uns, transparent und fair mit allen am Windparkprojekt Beteiligten umzugehen.
Die Servicestelle Windenergie bei der ThEGA berät zudem im Auftrag der Landesregierung Kommunen, Eigentümer und Genossenschaften fachlich kompetent und neutral. Folgende Angebote bietet die Servicestelle Windenergie:
- praxisorientierte Erstberatung von Kommunen
- fachliche Unterstützung für Stadt- und Gemeinderäte
- Beratung von Land- und Forstwirten
- Information zu Bürgerbeteiligungsprojekten
- Unterstützung regionaler Dialogveranstaltungen
- Begleitung von Interessengemeinschaften für Flächeneigentümern
- telefonische Bürgerberatung
Gewinn für Sie und Ihre Region
Genossenschaften bieten echte Teilhabe und Beteiligung
Sie stehen für:
- Interessenausgleich
- Akzeptanz
- Regionale Wertschöpfung
- Soziale Gerechtigkeit
- Dauerhaftes Engagement
- Fairen Umgang
- Insolvenzsicherheit
- Demokratische Entscheidungen
Mitglied werden ist einfach:
- 1 Anteil sind 500 €
- 1 Stimme, egal wie viele Anteile
Energiequelle Stiftung
Erneuerbare stiften Gutes“ – dies ist das Motto der gemeinnützigen Energiequelle Stiftung, die sich in den Projektregionen der Energiequelle GmbH für Sie und Ihre Bedürfnisse einsetzt. Die Stiftung arbeitet unabhängig von Energiequelle mit einem Beirat aus Vertretern der Region wie Bürgermeistern, Ortsvorstehern und anderen Gemeindevertretern. Ganz explizit geht es uns in unserer Stiftung darum, das Bewusstsein für Themen des Umwelt- und Klimaschutzes zu stärken. Gemeinnützige Vereine und Institutionen können in den Projektregionen bei der Stiftung einen Antrag stellen. Die Stiftung unterliegt der staatlichen Stiftungsaufsicht und Ihr Beirat vor Ort entscheidet mit, wo Mittel eingesetzt werden sollen. Darüber hinaus fördert die Stiftung neben Umweltschutz, Wissenschaft und Forschung in Richtung der Erneuerbaren Energien auch soziale Projekte wie Jugend- und Altenhilfe, Sport und Tierschutz. Das Anliegen der Stiftung ist es, dass die Hilfe gezielt vor Ort ankommt.
Die Projektpartner verpflichten sich bei Inbetriebnahme pro Windenergieanlage 50.000,00 Euro in die Stiftung einzuzahlen. Die Auszahlung erfolgt vor Ort über 20 Jahre verteilt.
Modellprojekt Windpark Großschwabhausen
Hintergrundinformationen
Nutzen sie die zur Verfügung gestellten Dateien für weitere Informationen.
Bewegtbild zur Windenergie
Wind bewegt.
Die Windenergie sichert nicht nur eine klimaschonende Energieversorgung, sondern auch Arbeitsplätze und Steuereinnahmen unter Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes. Erfahren Sie mehr im Film des Bundesverbands Windenergie.
Projektablauf von A-Z
In unserem Erklärvideo zeigen wir Ihnen, wie wir ein gemeinsames
Projekt auf den Weg bringen.
Ihre Fragen an uns
Fragen von allgemeinem Interesse werden hier veröffentlicht
Werden die Anlagen nach Ende ihrer Betriebszeit vollständig zurückgebaut?
Die Anlagen werden komplett, inklusive Fundament, zurückgebaut. Das erfolgte bisher ohne Standard oder eine Norm für die Demontage und das Recycling von Windenergieanlagen in Deutschland und Europa. Das ändert sich nun. Das Deutsch Institut für Normung hat die DIN SPEC 4866 veröffentlicht, die zukünftig den Rückbau und das Recycling der Altanlagen verbindlich regelt.
Wie wird sichergestellt, dass am Ende der Laufzeit ausreichend Geld für den Rückbau zur Verfügung steht?
Windenergieanlagen müssen nach Ihrer dauerhaften Nutzungsaufgabe abgebaut, das bedeutet Stück für Stück demontiert und abtransportiert werden. Dafür gibt es Spezialfirmen. Für WEA sieht § 35 Abs.5 S. 2 BauGB als Genehmigungsvoraussetzung die Abgabe einer Verpflichtungserklärung vor, die Anlagen zurückzubauen und die Bodenversiegelungen zu beseitigen. Die Genehmigungsbehörde soll also die Genehmigung davon abhängig machen, dass die Finanzierung des Rückbaukosten gewährleistet ist. Ein gängiges Mittel ist eine Bankbürgschaft, die bei der Genehmigungsbehörde zu hinterlegen ist. Wichtig ist die Insolvenzfestigkeit der Absicherung und der unbedingte Zugriff der Behörde, insbesondere im Falle eines Betreiberwechsels.
Wie ist das mit dem Infraschall?
Als Infraschall werden Schallwellen mit einer Frequenz unter 20 Hz bezeichnet. Dabei handelt es sich um Töne, die so tief sind, dass sie Menschen normalerweise nicht wahrnehmen. Für Infraschall gibt es eine Vielzahl von natürlichen (Meeresbrandung, stark böiger Wind, Stürme, Unwetter…) und künstlichen Quellen (Verkehrsmittel, Windenergieanlagen, Kompressoren, Pumpen, leistungsfähige Lautsprechersysteme in geschlossenen Räumen…). Durch die gesetzlichen Abstände zwischen Windrädern und Wohnbebauung bleibt der von den Anlagen erzeugte Infraschall deutlich unter der Hör- und Wahrnehmungsschwelle des Menschen. Studien belegen, dass keine gesundheitlichen Belastungen zu befürchten sind.
Es hat sich herausgestellt, dass es in einer von Windkraftgegnern vielzitierten Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) einen schwerwiegende Rechenfehler gibt, der die Ergebnisse grob verfälscht. Weiter Informationen finden Sie hier. Auf Grundlage dieser Studie setzte das Bundeswirtschaftsministerium die Infraschall-Belastung jahrelang als viel zu hoch ein. Jetzt entschuldigt sich der Bundeswirtschaftsminister bei der Windbranche.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Infraschall:
Faktencheck: Windenergie und Infraschall
Über uns
Wir wollen:
Gemeinsam schaffen, was einer allein nicht schafft
Größtmögliche Wertschöpfung vor Ort
Wir wollen:
Bürger an Energiewende beteiligen
Energiewende regional und überregional vorantreiben
Wir wollen:
Demokratische Teilhabe und echte Beteiligung
Dezentrale Energiewende unterstützen
Wir wollen, dass sich zukünftig alle Menschen aus den unerschöpflichen Energiequellen in ihrer Umgebung versorgen können, denn Wind, Sonne und Biomasse sind grundsätzlich überall verfügbar.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns über Ihre Fragen und Anregungen.
Anmeldung zu Veranstaltungen:
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