Aktuelles

Der Antrag auf Genehmigung nach §4 i.V.m. §19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) wurde am 19.04.2024 beim zuständigen Landratsamt Ravensburg eingereicht.

Windpark Hummelluckenwald

In Kooperation mit der LAOCO GmbH plant die Energiequelle GmbH gegenwärtig einen Windpark in der Gemeinde Bad Wurzach im Landkreis Ravensburg. Derzeit ist der Neubau von 3 Windenergieanlagen der neusten Generation im Vorhabengebiet Hummelluckenwald ca. 1,8 km nord-westlich von Arnach und 1,3 km nord-östlich von Eintürnen geplant. In dem Vorhaben wird nach einer erfolgten UVP-Vorprüfung ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren angestrebt.

Im Rahmen des Anlagenentscheidungsprozesses fiel die Entscheidung auf die Windenergieanlagen des Typs Vestas V172 mit einer Leistung von 7,2 MW und einer Nabenhöhe (Turmhöhe) von 175 m.

Wir beantworten zur Informationsveranstaltung gestellte Fragen
Straßen zur Anlieferung

Wie bereits in der Informationsveranstaltung erläutert, kann hierzu keine abschließende Aussage getroffen werden, derzeit werden die Varianten geprüft. In Abstimmung mit dem Anlagenhersteller und dessen Spediteur findet dann die Planung über eine Anlieferungsroute statt.

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Stromtrassenplanung

Im Rahmen einer Netzanschlussvoranfrage bei dem zuständigen Netzbetreiber wurde dem Vorhaben ein Netzverknüpfungspunkt südlich von Ziegelbach reserviert. Für den hierfür vorgesehenen Trassenverlauf hat die Planung begonnen.

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Wie viel Beton "Menge" wird verbaut?

Für eine Windenergieanlage mit einer Leistung von 7.2 MW, wie es in diesem Projekt geplant ist, wird eine Menge von ca. 1.000 m³ Beton und 120 bis 150 Tonnen Stahl verwendet. Diese Zahlen variieren je nach den Gegebenheiten vor Ort. Dabei spielen die Bodenbeschaffenheit und die Topografie des Standorts eine Rolle und können nicht abschließend beziffert werden.

Einfluss auf Mikro-Organismen im Boden

Sobald es Eingriffe in den Boden gibt, kann dies auch Einfluss auf die Mikroorganismen haben. Der Grad der Veränderung wie auch die Dauer kann stark variieren.

Nachtbeobachtung von Zugvögeln

Die Anforderungen an die Artenschutzrechtlichen Untersuchungen im Rahmen des Antrags auf Genehmigung nach §4 i.V.m. §19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sehen eine Nachtbeobachtung der Zugvögel nicht vor.
Weiter Infos zu den Anforderungen finden Sie im Hinweispapier des LUBW.

Schatten Überschneidungen der benachbarten Windparks

Die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens anzufertigenden Schall- und Schattengutachten kommen zu dem Ergebnis, dass es keine Überschneidung der Einwirkbereiche beider Parks an Siedlungsflächen gibt.

(Studien zu Kurorten) Einfluss auf den Tourismus

Windkraftanlagen haben visuelle Auswirkungen auf die umgebende Landschaft, auch in touristisch interessanten Gebieten.
In der wissenschaftlichen Debatte hat der Bau von Windenergieanlagen auf den Tourismus bereits eine Rolle gespielt, wurde aber nicht allumfassend und somit ausreichend betrachtet, um ein fundiertes Ergebnis zu liefern.
Allerdings zeigen erste Ergebnisse eindeutig, dass Windkraft keinen signifikanten Einfluss auf die touristische Attraktivität von Landschaften hat. Gerade Windparks mit wenigen Anlagen scheinen die touristische Anziehungskraft nicht zu beeinträchtigen.

Ich berate Sie gerne
Jeanette Dötsch
Projektentwicklerin

T +49 711 981 492 13
doetsch@energiequelle.de

Kooperationspartner

Ich berate Sie gerne
Christian Böhm
LAOCO GmbH
Hauptstrasse 26, DE-88457 Kirchdorf an der Iller

T +49 7354 4789832
boehm@laoco.energy

Visualisierungen des geplanten Windparks

Die folgenden Aufnahmen wurden mit einer Brennweite von ca. 50 mm gemacht. Diese kommt der menschlichen Wahrnehmung am nächsten.

Rahmenbedingungen

 

Sofern keine öffentlichen Belange beeinträchtigt werden und eine Erschließung gesichert ist, wird die Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich durch sog. Privilegierung der Windkraftnutzung § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB begünstigt.

Der sog. Planvorbehalt ermöglicht es der Planungsregion Bodensee-Oberschwaben, den Ausbau der Windenergie zu steuern, indem sie sog. Vorranggebiete ausweisen. (Vgl. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB)

Von dieser Steuerungswirkung kann die Gemeinde Bad Wurzach ebenso unter Berücksichtigung einer Vielzahl von Kriterien Gebrauch machen, indem sie ähnlich wie die Regionalplanung Vorranggebiete ausweist.

Auf Kommunalebene wurde von der Steuerungswirkung kein Gebrauch gemacht. Seitens der Regionalplanung ebenfalls nicht, allerdings befindet sich der Regionalplan aktuell in Überarbeitung.

Letztendlich obliegt die Genehmigung für den Bau der Windenergieanlagen im Hummelluckenwald dem zuständigen Landratsamt in Ravensburg. Durch die Projektbeteiligten fanden bereits mehrere Besprechungen mit dem zuständigen Landratsamt statt. Im Rahmen dessen wurde das Projekt vorgestellt und über relevante Rahmenbedingungen, notwendige Gutachten und den möglichen Verfahrensablauf für das Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beraten.

„Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es […] 5. der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- oder Wasserenergie dient, […]“ (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB)

Wir stehen für Klimaschutz, aber nur mit Natur- und Artenschutz!

Das gegenwärtige Fortschreiten des Klimawandels stellt eine Bedrohung für eine Vielzahl von Tier-, Insekten- und Pflanzenarten dar, wodurch ganze Ökosysteme ernsthaft bedroht sind. Der Ausbau der Windenergie ist eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende und die Versorgungssicherheit des Landes. Als wesentlicher Bestandteil zum Klimaschutz bildet die Energiewende einen Teil zum Erhalt und Schutz von Arten und deren Lebensräume.

Windenergie und Naturschutz schließen einander nicht aus. Das garantieren naturschutzrechtliche Gutachten in den regionalen Prüfungs- und Genehmigungsverfahren. Das Bundesnaturschutzgesetz definiert rechtliche Standards für Eingriffe in die Natur und zum Schutz wilder Tiere. Nahezu jedes Projekt wird heutzutage durch Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen begleitet. Dabei wird gründlich untersucht, ob der geplante Standort geschützte Vogel- und Fledermausarten sowie weitere Tierarten beherbergt. Unter anderem haben bereits Horstsuchen und -kontrollen, insbesondere im Bezug auf windkraftsensible Vogelarten, im Vorhabengebiet stattgefunden. 

Alle hieraus resultierenden Ergebnisse wirken sich direkt auf die Planung aus. Sofern von einer Gefahr für die Tiere ausgegangen werden kann, werden entsprechende Schutzmaßnahmen wie bspw. temporäre Abschaltungen berücksichtigt.

Kompensationsmaßnahmen

Eingriffe in Natur und Landschaft werden kompensiert! Diese Kompensationsmaßnahmen werden eng mit den zuständigen Behörden abgestimmt und erfolgen auf Grundlage der gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen. Neben Natur- und Artenschutz betrifft das gleichermaßen auch Eingriffe in das Landschaftsbild!

Aktueller Zeitplan

2022 – 2024: Naturschutzfachliche Untersuchungen
April 2023: Vorstellung des Vorhabens im Rahmen der Gemeinderatssitzung in Bad Wurzach
September 2023: Einwohnerinformationsveranstaltung
Q1/Q2 2024: Einreichung Genehmigungsunterlagen nach BImSchG
Q1/2025 Teilnahme an der Ausschreibung der Bundesnetzagentur
2025: Baubeginn / Errichtung der Windenergieanlagen
2026: Inbetriebnahme Windpark

Schall

Hörbare Geräusch-Emissionen von Windenergieanlagen spielen als Belastungsquelle für Anwohner eine bedeutende Rolle. Wie jede andere Industrieanlage erzeugt auch eine Windenergieanlage Schall. Dadurch muss auch im Projekt Hummelluckenwald die bundesweit gültigen Immissionsrichtwerte nach der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm“ eingehalten werden. Dafür ist es notwendig, die verursachten Geräuschimmissionen vor und nach Errichtung der Anlagen entsprechend zu bewerten und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Die nachfolgenden Grafiken zeigen die aktuellen Immissionsprognosen für den Betrieb bei Tag (links) und bei Nacht (rechts).

Sofern es zu Überschreitungen zulässiger Immissionsrichtwerte kommt, sind Gegenmaßnahmen vorzusehen.

Um die zulässigen Geräuschpegel besser einordnen zu können, ist folgend eine Auswahl an vergleichbaren Alltagsgeräuschen aufgelistet:

Tabelle: Alltagsgeräusche und ihre Schallpegel

 

Infraschall

Bei Infraschall handelt es sich um Schallwellen mit Frequenzen von 20 Hz sowie darunter. Dabei handelt es sich um Töne, die für die meisten Menschen nicht hörbar sind, als Schwingungen sind sie dennoch über andere Körpersensoren wahrnehmbar. Der Ursprung von Infraschallwellen kann sowohl natürlichen als auch technischen Ursprungs sein. Stürme und Gewitter, Erdbeben oder Meeresbrandungen erzeugen Infraschall ebenso wie Klima- und Lüftungsanlagen, Kraftwerke, Baumaschinen oder eben auch Windenergieanlagen. Im Rahmen von Windparkprojekten werden immer wieder Befürchtungen durch betroffene Bürgerinnen und Bürger geäußert, dass der Infraschall, welcher durch die Windenergieanlage ausgeht, gesundheitsgefährdend sei. Beim Betrieb von Windenergieanlagen wird Schall erzeugt, einerseits hörbar durch Vibrationen in den Rotoren und im Turm, andererseits durch Infraschall. Dieser entsteht in Abhängigkeit von Windstärke und Windrichtung durch am Ende der Rotorblätter entstehende Wirbelablösungen. Auch die am Mast vorbeistreichenden Rotorblätter können tieffrequenten Schall erzeugen. Dieser liegt zum einen allerdings deutlich unterhalb der menschlichen Hör- und Wahrnehmungsschwelle, zum anderen wird dieser bereits innerhalb weniger hundert Meter Entfernung zur Windenergieanlage durch natürliche Geräusche überdeckt. Mittlerweile liegen Untersuchungen vor, die sich mit dem von Windkraftanlagen ausgehenden Infraschall auseinandergesetzt haben. Diese Untersuchungen haben unabhängig voneinander festgestellt, dass der Infraschall in der Umgebung von Windkraftanlagen deutlich unter der Hör- und Wahrnehmungsschwelle des Menschen liegt.[1]   Nach heutigem Stand der Forschung ist somit davon auszugehen, dass die Infraschallbelastung durch Windkraftanlagen im Vergleich mit anderen natürlichen und vom Menschen gemachten Quellen sehr gering ist und es nach heutigem Forschungsstand zu keinen negativen gesundheitlichen Auswirkungen kommt.

[1] Vgl. Cheng, P. W. (2020): Investigations on Low Frequency Noises of On-Shore Wind Turbines. In: Acoustics, Volume 2, Issue 2, P. 343-365, https://doi.org/10.3390/acoustics2020020)

Schatten

Beim Schattenwurf von Windenergieanlagen handelt es sich um den von Rotor und Turm erzeugten Schattenwurf, der während direktem Sonnenschein auftritt.

Bei entsprechenden meteorologischen Bedingungen können Windenergieanlagen periodischen Schattenwurf verursachen. Dieser kann von Anwohnern benachbarter Windparks als belästigend bzw. störend empfunden werden. In diesem Zusammenhang wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Schattenwurfprognose angefertigt.

Wie beim Schall müssen auch beim Schattenwurf Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Demnach werden Windenergieanlagen vorübergehend abgeschaltet, wenn die Schattenwurfdauer auf ein Fenster die Richtwerte von 30 Minuten/Tag oder 30 Stunden/Jahr überschreiten.

Bei Überschreitung der Richtwerte sind die Anlagen entsprechend zu bestimmten Zeiten abzuregeln.

Weiterführende Infos hier.

Mikroklimatische (Wetter-) Veränderungen

Das ein Windpark die Lufttemperaturen nachts am Boden erhöhen kann wies eine Studie aus den USA nach.
Dieser Effekt wurde im Rahmen der Studie mittels einer Modellrechnung auf das Szenario hochgerechnet, dass der Gesamtstrombedarf der USA ausschließlich über Windräder gedeckt würde. Erkenntnis dieses Szenarios ist, dass die Oberflächentemperatur um 0,24°C ansteigen könnte.[2] Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die Dimensionen mit dem Vorhaben in Hummelluckenwald nicht vergleichbar sind.

Grund hierfür ist die Verwirbelung der unteren und oberen Luftschichten. Tagsüber erfolgt die Durchmischung sowieso durch Konvektion, dementsprechend lässt sich dieser Effekt primär nachts beobachten. Dabei handelt es sich grundsätzlich um keine neue Erkenntnis, u.a. Landwirte nutzen dies, um Frostschäden zu vermeiden. [3]

Dabei ist ein wesentlicher Unterschied zu fossilen Kraftwerken, dass der Atmosphäre keine Wärme durch Abgase/Verbrennungsprozesse zugeführt wird, sondern lediglich eine andere Verteilung durch Verwirbelung erfolgt.

Zieht man den Vergleich zur Kohlekraft, so verändern Kohlekraftwerke nicht nur das globale Klima durch den Ausstoß von CO2 nachhaltig, die verändern auch das lokale Klima und begünstigen Extremwetterlagen durch den Ausstoß von sog. Nanopartikeln.[4]

Zusammenfassen lässt sich sagen, dass Windräder die Luft im direkten Umfeld der Anlage verwirbelt, was nachts dazu führen kann, dass der Boden unter dem Windrad wärmer bleibt. Dennoch wird dieser Effekt (anders als vergleichbare Effekte bei bspw. Kohlekraftwerken) durch die langfristige Reduktion der CO2-Emmissionen überkompensiert.

[2] Vgl. Miller, L. M.; Keith, D. W. (2018): Climatic Impacts of Wind Power. In: JOUL, Volume 2, Issue 12, P. 2618-2632, https://doi.org/10.1016/j.joule.2018.09.009 ; vgl. Keith, D. W. et al (2004): The influence of large-scale wind power on global climate. In: Proceedings of the National Academy of Sciences, Volume. 101, No. 46, P. 16115-16120, https://doi.org/10.1073/pnas.0406930101.

[3] Vgl. Miller, L. M. (2020): The warmth of wind power. In: Physics Today, Volume 73, Issue 8, P. 58, https://doi.org/10.1063/PT.3.4553).

[4] Vgl. Hacker, J. M.; Junkermann W. (2018): Ultrafine Particles in the Lower Troposphere: Major Sources, Invisible Plumes, and Meteorological Transport Processes. In: Bulletin of the American Meteorological Society, Volume 99, Issue 12, P. 2587–2602, https://doi.org/10.1175/BAMS-D-18-0075.1)

Ein Gewinn für Sie und Ihre Region – Förderung gemeinnütziger Zwecke

„Erneuerbare stiften Gutes“ – dies ist das Motto der gemeinnützigen Energiequelle Stiftung!

Die Stiftung arbeitet unabhängig von Energiequelle GmbH mit einem Beirat aus verschiedenen Vertretern wie Bürgermeistern, Ortsvorstehern sowie weiteren Gemeindevertretern. Seit vielen Jahren engagiert sie sich nicht nur für soziale und kulturelle Zwecke, sondern fördert auch Projekte aus den Bereichen Umweltschutz, Wissenschaft und Forschung.

Das Anliegen der Stiftung ist es, dass die Hilfe gezielt vor Ort in der Projektregion ankommt!

Im Rahmen des Windenergievorhaben Hummelluckenwald wird ein Betrag je Windenergieanlage in die Stiftung eingezahlt und kann u.a. durch gemeinnützige Vereine in der Projektregion Hummelluckenwald für die Förderung von Projekten beantragt werden.

Weitere Informationen sowie bereits umgesetzte Projekte: Energiequelle Stiftung

Bewegtbild zur Windenergie

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Wind bewegt.

Die Windenergie sichert nicht nur eine klimaschonende Energieversorgung, sondern auch Arbeitsplätze und Steuereinnahmen unter Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes. Erfahren Sie mehr im Film des Bundesverbands Windenergie.

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Projektablauf von A-Z

In unserem Erklärvideo zeigen wir Ihnen, wie wir ein gemeinsames
Projekt auf den Weg bringen.

Über uns

Seit 1997 projektieren und realisieren wir Windenergieanlagen und setzen und mit unseren über 300 Mitarbeitern in Deutschland, Frankreich und Finnland für die Energiewende ein.

Wir wollen erreichen, dass sich zukünftig alle Menschen aus den unerschöpflichen Energiequellen in ihrer Umgebung versorgen können, denn Wind, Sonne und Biomasse sind grundsätzlich überall verfügbar. Deshalb entwickeln wir zukunftssichere, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Konzepte, die sich genau dort umsetzen lassen, wo sie gebraucht werden: regional bei den Menschen vor Ort. Erneuerbare Energien leisten einen Beitrag zu einer nachhaltigen Zukunft unserer Welt. Dafür stehen
wir mit Herzblut und Überzeugung.

Unsere Partner binden wir bei jedem Projekt mit ein. Mit ihnen gemeinsam entwickeln wir transparente und faire Pachtverträge, besprechen Ausgleichsmaßnahmen, damit sowohl Flora als auch Fauna geschützt werden, und sind für Fragen jederzeit ansprechbar.

Persönlich. Innovativ. Zuverlässig.
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