Windpark Loop-Schönbek
Die Energiequelle GmbH plant die Errichtung eines Windparks in den Gemeinden Loop und Schönbek mit insgesamt fünf Anlagen. Bei den Anlagen handelt es sich um den Typ Nordex N149 mit einer Nabenhöhe von 125,4 Metern, einem Rotordurchmesser von 149,1 Metern und einer Leistung von 5,7 MW pro Anlage.
Aktuelles
15.12.2023
- Zuschlag bei der Ausschreibung der Bundesnetzagentur gemäß EEG
26.09.2023
- Erhalt der Genehmigung nach BImSchG
3. Quartal 2022
- Einreichung eines geänderten Antrages im laufenden BImScH-Genehmigungsverfahren für den Anlagentyp Nordex N149 anstatt Enercon E-147. Der bisher beantragte Anlagentyp ist nicht mehr lieferbar.
- Abschluss der Raumnutzungserfassung für Rotmilan und Seeadler
1. Quartal 2022
Im potenziellen Beeinträchtigungsbereich der WEA 1 liegt ein im vergangenen Jahr bekannt gewordener Brutplatz eines Rotmilan, ferner wurde im Frühjahr 2022 der Horst eines Seeadlers entdeckt. Es müssen entsprechende Raumnutzungsanalysen durchgeführt werden. Diese Raumnutzungserfassung wird sich über das aktuelle Jahr erstrecken und natürlich fachgerecht und regelkonform durchgeführt werden.
November 2021
Am 18.11.2021 fand im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung der Erörterungstermin in Bordesholm statt.
August 2020
Am 22. August 2020 informierte Energiequelle die Bürger der Gemeinden Loop, Schönbek und Mühbrook über den aktuellen Planungsstand im Rahmen eines Bürgercafés in Schönbek.
Juli 2020: Einreichung Antrag nach BImSch-Gesetz
Im regulären Verlauf des Verfahrens wird es in den nächsten Monaten durch die genehmigenden Behörde LLUR zu einer Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange kommen.
Ich berate Sie gerne
Eva Sommer
Projektleiterin
T +49 421 626 769 59
sommer@energiequelle.de
Ich berate Sie gerne
Susanne Tauke
Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
T +49 421 626 769 22
tauke@energiequelle.de
Typ
E-147
Leistung
MW pro Anlage
versorgte Haushalte
Einsparung
t pro Jahr
Hintergrundinformation zur Planungsfläche
Wie kam es zur Ausweisung der Fläche für Windenergie?
Für die Planung des Windparks nutzen wir die im 3. Entwurf des Regionalplanes Windenergie von Schleswig-Holstein veröffentlichten Vorrangflächen PR2_RDE_114 und PR2_RDE_117.
Im Genehmigungsverfahren werden zudem folgende Punkte bearbeitet:
- Berücksichtigung von Natur- und Artenschutz
- Einhaltung der Immissionsgrenzwerte von Schall und Schatten
- Sichtbarkeitsuntersuchungen zu Wohnhäusern und Denkmälern
- Sicherheitsuntersuchungen zu Turbulenz, Boden, Eiswurf und Brandschutz
- Abstände zu Militärradar und Funk
Wir stehen für Klimaschutz. Aber nur mit Natur- und Artenschutz!
Windenergie und Naturschutz schließen einander nicht aus. In Gesprächen mit Anwohnern, Gemeinde und Naturschutzvereinen werden Hinweise bezüglich des Natur- und Artenschutzes gerne aufgenommen. Aufgrund bereits erfolgter Hinweise konnten wir eine erste Horstkontrolle verschiedener Vogelarten anstoßen. Weiter werden im Laufe des Planungsprozesses Gutachten in Auftrag gegeben, welche der Einschätzung der natur- und artenschutzrechtlichen Situation vor Ort dienen.
Die Gutachten wirken sich direkt auf die Planung der Windenergieanlagen aus. Während der Bauzeit werden Eingriffe in Flora und Fauna soweit möglich vermieden und nur im Mindestmaß ausgeführt. So werden z.B. bereits vorhandene Wege genutzt und Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen getroffen.
In unserer Naturschutzbroschüre finden Sie spannende und hilfreiche Informationen zum Thema Umwelt- und Artenschutz und wie sich Arten derzeit entwickeln, was Projektierer unternehmen, um Auswirkungen so gering wie möglich zu halten und welche Untersuchungen konkret durchgeführt werden, bevor die Genehmigung für einen Windpark erteilt wird.
Im Vergleich: geringe Gefahrenquelle für Vögel
Populationen wachsen
Wir halten klare Schall- und Schattengrenzen ein
Wie böiger Wind, die Meeresbrandung oder fahrende Autos erzeugen auch Windkraftanlagen Schall mit sehr niedrigen Frequenzen, sogenannten Infraschall. Dabei handelt es sich um sehr tiefe Töne mit einer Frequenz von unter 20 Hertz (Hz). Diese Frequenzen sind für den Menschen normalerweise nicht wahrnehmbar.
Eine Langzeitstudie des Bayrischen Landesamtes für Umwelt aus dem Jahr 2012 belegt: Auf 250 Meter Entfernung liegen die Schallemissionen der untersuchten Windenergieanlagen weit unter der Wahrnehmungsschwelle des Menschen. Der durch den Wind verursachte Infraschall ist deutlich stärker als der vom Windrad selbst erzeugte.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Infraschall:
Faktencheck: Windenergie und Infraschall
Unsere Schalldarstellung zeigt, dass die nächtlich einzuhaltenden Grenzwerte von 45 Dezibel in Mischgebieten, 40 Dezibel im Wohngebiet und einem Mittelwert am Ortsrand eingehalten werden.
Die nachfolgenden Grafiken zeigen die Immissionsprognosen für den Betrieb bei Tag (links) und bei Nacht (rechts).
Schattenemmissionen
Beim Schattenwurf von Windenergieanlagen handelt es sich um den von Rotor und Turm erzeugten Schattenwurf, der während direktem Sonnenschein aufritt. Die maximale Schattenwurfdauer, die Wohngebiete beeinflussen könnte, ist gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz geregelt. So unterscheidet man zwischen maximal möglichem Schattenwurf, unter der Annahme das die Sonne 365 Tage im Jahr scheint und der tatsächlichen Schattenwurfdauer. Im ersten theoretischen Fall darf ein Wert von 30h/a oder 30min/d nicht überschritten werden. Um diesen Wert einzuhalten, wird eine Abschaltautomatik installiert, welche die Windenergieanlagen so steuert, dass ein max. tatsächlicher Schattenwurf von 8h/a und 30min/d nicht überschritten wird.
Bürgerenergie – Beteiligung und Nutzen für Sie und Ihre Region
Die Energiequelle GmbH bietet viele interessante und lukrative Beteiligungsmöglichkeiten am Stromertrag. So wird zum Beispiel die Gründung von neuen Bürgerenergiegenossenschaften unterstützt und eine regionale Wertschöpfung aus der Stromproduktion forciert. In Hessen arbeiten wir bereits erfolgreich mit Energiegenossenschaften zusammen. Hervorzuheben ist dabei die Landesenergieagentur (LEA), welche der zentrale Ansprechpartner bei allen Fragen rund um die Energiewende und Klimaschutz in Hessen ist. Bei der Realisierung des Windparkprojektes kann durch eine Zusammenarbeit mit einer regionalen Energiegenossenschaft eine direkte Bürgerbeteiligung am Projekt angestrebt werden. Zusätzlich kann mit einem lokalen Stromprodukt die Möglichkeit geschaffen werden, Erneuerbaren Strom zu beziehen und somit vom örtlichen Windpark zu profitieren.
Bewegtbild zur Windenergie
Wind bewegt.
Die Windenergie sichert nicht nur eine klimaschonende Energieversorgung, sondern auch Arbeitsplätze und Steuereinnahmen unter Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes. Erfahren Sie mehr im Film des Bundesverbands Windenergie.
Projektablauf von A-Z
In unserem Erklärvideo zeigen wir Ihnen, wie wir ein gemeinsames
Projekt auf den Weg bringen.
Über uns
Seit 1997 projektieren und realisieren wir Windenergieanlagen und setzen und mit unseren über 300 Mitarbeitern in Deutschland, Frankreich und Finnland für die Energiewende ein.
Wir wollen erreichen, dass sich zukünftig alle Menschen aus den unerschöpflichen Energiequellen in ihrer Umgebung versorgen können, denn Wind, Sonne und Biomasse sind grundsätzlich überall verfügbar. Deshalb entwickeln wir zukunftssichere, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Konzepte, die sich genau dort umsetzen lassen, wo sie gebraucht werden: regional bei den Menschen vor Ort. Erneuerbare Energien leisten einen Beitrag zu einer nachhaltigen Zukunft unserer Welt. Dafür stehen wir mit Herzblut und Überzeugung.
Unsere Partner binden wir bei jedem Projekt mit ein. Mit ihnen gemeinsam entwickeln wir transparente und faire Pachtverträge, besprechen Ausgleichsmaßnahmen, damit sowohl Flora als auch Fauna geschützt werden, und sind für Fragen jederzeit ansprechbar.
Persönlich. Innovativ. Zuverlässig.
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