Windpark Spremberg
Aktuelles
Einwohnerversammlung SPB 03.09.24
Dialog auf neuer Ebene – Stadtverwaltung Spremberg begegnet Fragen und Emotionen mit Fakten.
Ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.
Windkraftanlagen im Wald verbessern den Brandschutz
Dass durch Windparks im Wald keine erhöhte Waldbrandgefahr besteht, sondern durch die mit der Errichtung von Windparks im Wald verbundenen Maßnahmen der Brandschutz deutlich erhöht wird, ist das Ergebnis einer Beratung von Vertreterinnen und Vertretern der Firmen Energiequelle GmbH und Referenzkraftwerk Lausitz GmbH mit dem Sachgebietsleiter Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa, Wolfhard Kätzmer und dem Kreisbrandmeister Stefan Grothe am 22. März 2024 in der Kreisverwaltung. Thema des Arbeitsgesprächs war der vorbeugende und abwehrende Brandschutz bei Windkraftanlagen im Wald.
Pressemitteilung der Städtischen Werke Spremberg
Ich berate Sie gerne
Vanessa Nicko
Projekentwicklerin
T +49 356 399 89 199
lausitz@energiequelle.de
Ich berate Sie gerne
Niels Mocker
Abteilungsleiter Projektmanagement Lausitz
T +49 356 399 89 199
lausitz@energiequelle.de
Anlagenanzahl
13
V-172 von Vestas
Leistung
93.6
MW gesamt
Ertrag
258.000
MWh/a
Versorgung von mehr als
86.000
Durchschnittshaushalten
– jeweils ca. 3.000 kWh/a
Äquivalente
296.700
t CO2-Einsparung
(gegenüber Braunkohle)
Projektinformationen
Die Energiequelle GmbH plant die Errichtung eines Windparks mit bis zu 13 Anlagen in Spremberg zur Versorgung mit grünem Strom für das Referenzkraftwerk Lausitz (RefLau). An der Betreibergesellschaft werden die Städtischen Werke Spremberg (Lausitz) GmbH beteiligt sein. Neben der Möglichkeit erstmalig die Erzeugung von Strom im eigenen Portfolio zu haben, ergeben sich durch die Lage der Anlagen im Stadtgebiet zahlreiche Möglichkeiten bei der anstehenden Neuausrichtung der Städtischen Werke. In Zukunft müssen neben Strom auch die Geschäftsfelder Fernwärme und Gas zukunftsfähig ausgerichtet werden. Auch hierbei kann der lokal erzeugte Windstrom einen wichtigen Beitrag leisten.
Wir planen im Windpark die Realisierung von Windenergieanlagen des Typs Vestas V172 mit einer Nennleistung von 7,2 MW und einem Rotordurchmesser von 172m.
Übersichtskarte Windpark Spremberg
Unser Beitrag: Das Wind-im-Forst Projekt Spremberg/Grodk
Wir planen für das Referenzkraftwerk Lausitz einen Windpark in Spremberg, der dieses mit nachhaltig produzierter Energie versorgen soll. Die Grundlage für die Realisierung dieses Windparks ist die kommunale Bauleitplanung (Flächennutzungsplan).
Der Flächennutzungsplan der Stadt Spremberg regelt die Ziele der Entwicklung und die Art der Flächennutzung im Stadtgebiet und ist dabei die Grundlage für das Planungsrecht. Dabei werden zum Beispiel Wohngebiete, Gewerbegebiete und Ackerflächen dargestellt.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk hat in der Sitzung am 12.02.2023 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Stadt Spremberg/Grodk im Verfahren nach § 2 Baugesetzbuch zu ändern. Das Planungsziel der Änderung ist die Erweiterung der dargestellten „Konzentrationszone Windkraftnutzung“ mit einer Größe von ca. 363 ha (siehe Abbildung 2) Dieser Bereich ist im geltenden Flächennutzungsplan als Fläche für Wald dargestellt. Von dieser Fläche sind ca. 271 ha bebaubar, da der bestehende Windpark bei der Planung berücksichtigt werden muss.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans ist die Überlagerung dieser Waldflächen mit einer Konzentrationszone Windkraftnutzung in einer Größe von insgesamt ca. 651 ha (bestehender Windpark + Erweiterung) vorgesehen. Sie befindet sich östlich des Stadtgebietes Spremberg/Grodk und westlich des Ortsteiles Graustein/Syjk im Bereich des Stadtwaldes der Stadt Spremberg/ Grodk.
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.12.2023 wurde der Planungsprozess abgeschlossen. Mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Spremberg im Januar 2024, erlangte die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes Rechtskraft. Diese Änderung des Flächennutzungsplanes bringt Rechtsicherheit für Spremberg und erfüllt die Ziele der Regionalplanung der Ausweisung von 2,2 % der Fläche.
Die Abgrenzung der Fläche resultiert aus den folgenden Faktoren:
- Bestehende Siedlungen mit Wohnnutzung zuzüglich eines Abstandes von 1000 m zur Fundamentaußenkante
- Bestehende Wohngebäude im Außenbereich in Einzellage zuzüglich eines Abstandes von 1000 m zur Fundamentaußenkante
- Gewerbe zuzüglich eines Abstandes von 500 m zur Fundamentaußenkante
- Die Gleisanlage der Eisenbahnstrecke Cottbus-Görlitz mit einem Abstand von 250 m (durch diese wird die Konzentrationsfläche in zwei Teilflächen getrennt)
- Die Bundesstraße B156 im Norden mit einem Abstand von 110m zur Fahrbahn
- Die Landesgrenze zum Freistaat Sachsen im Süden
- Bereits bestehender Windpark Spremberg (Wind 54) auf dem Gebiet der
- Stadt Spremberg/Grodk und bestehender Windpark Zerre auf dem Gebiet der Gemeinde Spreetal des Freistaats Sachsen
- Geplanter Kupferbergbau (KSL)
Bei der Planung der Windenergieanlagen muss jeweils das gesamte Fundament innerhalb der Konzentrationszone liegen. Eine Höhenbegrenzung der Windenergieanlagen ist nicht vorgesehen, damit die Konzentrationsfläche in voller Größe auf die Ziele des in Aufstellung befindlichen Regionalplanes Lausitz-Spreewald angerechnet werden kann.
Visualisierung
Die mit dem Computer erstellen Visualisierungen geben Ihnen ein ungefähres Bild, wie der Windpark einmal aussehen soll:
Kreisverkehr (Spreewitz Siedlung, Südstraße, Lindenstraße) Blick Richtung Nord-Ost
Kolonie; 02979 Spreetal-Zerre Blick Richtung Nord-Ost
Reuthener Weg an der Ecke Ausbau Nord, Graustein Blick Richtung Süd-West
Naturschutz
Klimaschutz ist uns wichtig – Doch nur mit Natur- & Artenschutz
Windenergie und Naturschutz sind miteinander vereinbar.
Das garantieren naturschutzrechtliche Prüfungen in den regionalen Prüfungs- und Genehmigungsverfahren. Das Bundesnaturschutzgesetz definiert rechtliche Standards für Eingriffe in die Natur und zum Schutz wilder Tiere. Alle Energiequelle-Projekte werden durch Artenschutzuntersuchungen begleitet, größere Projekte werden zusätzlich Umweltverträglichkeitsprüfungen unterzogen. Dabei wird gründlich untersucht, ob der geplante Standort geschützte Vogel- und Fledermausarten beherbergt.
Gefahrenquellen für Vögel in Deutschland
Häufig wird der Windenergie Vogelschlag vorgeworfen. In der nachfolgenden Grafik sehen Sie jedoch die tatsächliche Zahl verstorbener Vögel und der Hauptursachen.
Rotmilan Bestände haben sich erholt, parallel zum Ausbau der Windenergie in Deutschland. Dies ist ein weiteres Indiz für die Anpassungsfähigkeit des Rotmilans. Weitere Beobachtungen von Rotmilanen u.a. durch Mitarbeiter von Energiequelle in bestehenden Windparks, legen den Schluss nahe, dass die geschützten Vögel Windenergieanlagen inkl. Rotorblättern sehr wohl wahrnehmen und das Risiko der sich drehenden Rotorblätter einschätzen können.
Moderne Windenergieanlagen mit großen Nabenhohen ermöglichen Rotorfreie Räume von 80 – 100 Metern und reduzieren damit die Kollisionsgefahr der Rotoren mit Vögeln und Fledermäusen. Die Hauptaktivität von Vögeln und Fledermäusen findet in Höhen von weniger als 80 Metern über Grund statt.
Sinkende Flughöhe von Fledermäusen bei steigender Windgeschwindigkeit
Alle 25 in Deutschland heimischen Fledermausarten sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Für sie gelten die Vorschriften zum besonderen Artenschutz. Besteht durch hoch frequentierte Flugzeiten dennoch eine akute Gefahr, können die Windenergieanlagen vorübergehend abgeschaltet werden. Die Praxis zeigt außerdem, dass die Kollisionsgefahr überschätzt wird. Der Rotorüberstrich einer modernen Windenergieanlage liegt regelmäßig über der Flughöhe der meisten Tiere.
Bei Projekten im Forst arbeiten wir nach Vorgaben der Landes Brandenburg mit pauschalen Abschaltzeiten in den Sommermonaten. Diese können im Nachgang mit einem Gondelmonitoring in Abstimmung mit den zuständigen Behörden an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden. Dieses Vorgehen hat sich in der Vergangenheit bewährt, da durch die Schaffung neuer Wege im Forst insbesondere im direkten Umfeld der Windenergieanlagen für die Fledermäuse neue Gegebenheiten geschaffen werden. Diese können im Vorfeld nicht untersucht werden.
Abschaltzeitraum Fledermäuse
Es sind keine Bestandserfassungen am Vorhabenstandort erforderlich, wenn vorsorgliche Abschaltzeiten beantragt werden. Auf Basis der örtlichen Gegebenheiten (typische Habitatstrukturen) lassen sich durch Auswertung von Biotopkartierungen/ Luftbildauswertung/ Topographischen Karten grundsätzlich Funktionsräume mit besonderer Bedeutung von Funktionsräumen allgemeiner Bedeutung für Fledermäuse abgrenzen, die zur Ermittlung des einschlägigen Abschaltzeitraumes heranzuziehen sind.
Funktionsräume besonderer Bedeutung, in denen mit einer erhöhten Frequentierung des Gefahrenbereichs während der gesamten Aktivitätsperiode zu rechnen ist, sind wie folgt definiert:
- Flächen < 250 Meter zu Gehölzstrukturen und Waldrändern
- Flächen < 500 Meter zu Gewässern und Feuchtgebieten
- alle Wald- und Forststandorte
Der Abschaltzeitraum von WEA in Funktionsräumen besonderer Bedeutung umfasst die Zeit vom 01.04. bis 31.10. eines Jahres.
Abschaltparameter
Sowohl für Funktionsräume besonderer als auch Funktionsräume allgemeiner Bedeutung gelten folgende Parameter für die Abschaltung:
- 1 Stunde vor Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang
- Windgeschwindigkeit ≤ 6 Meter / Sek;
- Lufttemperatur ≥ 10°C
- Niederschlag ≤ 0,2 mm/h
Quelle der Daten: https://mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Anlage-3-AGW-Erlass.pdf
Eingriffe in die Natur gleichen wir aus
Jede Art von Bauvorhaben, so auch der Bau von Windparks, Solar- und Biogasanlagen stellt Eingriffe in Natur und Landschaft dar. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind diese Eingriffe zu vermeiden. Dafür engagiert sich auch Energiequelle in all ihren Projekten. Grundidee der Regelung solcher Eingriffe ist ein generelles Verschlechterungsverbot für Natur und Landschaft. Sofern die Vermeidung eines Eingriffs durch gezielte Vermeidungsmaßnahmen nicht möglich ist, setzt Energiequelle gemäß den entsprechenden Richtlinien landschaftspflegerische Maßnahmen (sogenannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) als Alternative um. Diese Maßnahmen zielen auf die Kompensation der entstehenden Eingriffe in Natur und Landschaft.
Der Naturschutz hat Priorität - Windenergie im Forstwald
Wir realisieren “Windenergie auf forstwirtschaftlichen Nutzflächen“, denn Waldgebiete mit besonders wertvollen Laub- und Mischwäldern oder Schutzgebiete mit besonders hoher ökologischer Wertigkeit für Mensch und Tier sind von der Windenergienutzung stets ausgeschlossen.
Die Windenergie auf forstwirtschaftlichen Nutzflächen hat sich als ein wichtiger Partner herausgestellt, um den klimagerechten Umbau zu stabilen Mischwäldern voranzubringen. Denn Pachteinnahmen durch Windenergieanlagen schaffen den Waldbesitzern die finanziellen Voraussetzungen für den Waldumbau.
Die Ökobilanz einer Windenergieanlage auf forstwirtschaftlichen Nutzflächen ist sehr gut, denn rund 1 Hektar Wald nehmen rund 5,5 Tonnen CO2 pro Jahr auf. Dagegen steht die jährliche CO2-Vermeidung einer Windenergieanlage pro Jahr von ca. 22.800 Tonnen CO2 gegenüber Braunkohleverstromung. Die CO2-Einsparung durch Windenergieanlagen ist somit um ein Vielfaches höher.
Ohne die Clausthal-Studie aus dem Jahr 2007 wäre der Stadtwald in Spremberg dem Tagebau „Spremberg Ost“, für die weitere Kohleverstromung, zum Opfer gefallen. So wäre ein 100m tiefes Loch entstanden, das nach ca. 100 Jahren als Gewässer „rekultiviert“ worden wäre.
Zum Vergleich: Die Lausitzer Tagebaue zerstören täglich 1ha Land. Diese Zerstörung ist nie zu regenerieren, die Fläche von Windparks jedoch nach einem Rückbau ohne größeren Aufwand.
Nach Rückbau der Anlage, also im Regelfall nach 25-30 Jahren, werden auch die zuvor beanspruchten Standorte wieder zu Wald entwickelt, so dass langfristig sogar deutlich mehr Wald vorhanden sein wird als vor der Inanspruchnahme durch die Windkraft.
Für jedes Vorhaben werden umfangreiche Gutachten erstellt, um Besonderheiten wie Greifvogelhorsten, Waldameisennestern oder andere gefährdeten Arten zu erfassen. Bereits bei der Planung achten unsere Windenergieexpert*innen darauf, dass die Artenvielfalt an den gewählten Standorten möglichst gering ist.
Natürlich stellen Windenergieanlagen in Forstflächen einen Eingriff dar, dieser hat jedoch auch positive Aspekte. So entstehen unter anderem entlang der Zuwegung neue kraut- und blütenreiche Säume, die einen neuen Lebensraum für viele verschiedene Waldbewohner schaffen.
Wir haben keine Angst vor neuen Ideen - Moorrenaturierung am Beispiel Windpark Klingenberg
2015 wurde im Landkreis Osterholz der Windpark Klingenberg mit 6 Windenergie-anlagen des Typs Enercon E-101 mit jeweils 3 MW Leistung in Betrieb genommen. Um die entstandenen Eingriffe in die Natur auszugleichen, wurde ein entwässertes Hochmoor (ca. 12 Hektar) renaturiert. Im Frühjahr 2016 begannen die Bauarbeiten. Auf der entwässerten Moorfläche wurden die Bäume gefällt und Dämme zum Einstauen des Regenwassers errichtet. Um den Erfolg der Wiedervernässung verfolgen zu können, wurde ein 12-jähriges ökologisches Monitoring etabliert.
Video:
Moorrenaturierung im Windpark Klingenberg
Windkraftanlagen im Wald verbessern den Brandschutz
Dass durch Windparks im Wald keine erhöhte Waldbrandgefahr besteht, sondern durch die mit der Errichtung von Windparks im Wald verbundenen Maßnahmen der Brandschutz deutlich erhöht wird, ist das Ergebnis einer Beratung von Vertreterinnen und Vertretern der Firmen Energiequelle GmbH und Referenzkraftwerk Lausitz GmbH mit dem Sachgebietsleiter Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa, Wolfhard Kätzmer und dem Kreisbrandmeister Stefan Grothe am 22. März 2024 in der Kreisverwaltung. Thema des Arbeitsgesprächs war der vorbeugende und abwehrende Brandschutz bei Windkraftanlagen im Wald. […]“ Weiter lesen
Zum Thema Brandschutz werden vor Einreichung des Genehmigungsantrages folgende Gutachten erstellt:
- Vereinbarkeit mit Waldbrandfrüherkennungssystem FireWatch (FW)
- Brandschutz
Vorteile beim Brandschutz im Wald durch die Errichtung von Windenergieanlagen:
- Herrichtung und Unterhaltung ausreichender Löschwasserentnahmestellen (Teiche, Brunnen, Zisternen, Staustufen in strömenden Gewässern)
- Herrichtung und Unterhaltung ganzjährig mit (Tank-)Löschfahrzeugen befahrbarer Wege mit Ausweichstellen
Schutz unseres kostbaren Trinkwassers
Das Gutachten des renommierten IBGW Ingenieurbüro für Grundwasser GmbH Leipzig, dass die Auswirkungen der Planung auf das Trinkwasser untersucht hat, liegt vor. Das Hydrologische Gutachten wird im Genehmigungsverfahren eingebracht.
Es zeigt, dass der Bau sowie der Betrieb des Windparks keine negativen Auswirkungen auf die Grundwassermenge und -qualität haben und dass bei Einhaltung aller Vorsorgemaßnahmen der Grundwasserschutz in der Trinkwasserschutzzone III und das bestehende Schutzniveau für die Trinkwasserressource gewährleistet ist. Demzufolge hat der Windpark keine negativen Auswirkungen auf den „Slamener Riesling“.
Aufgrund der Überschneidung der Konzentrationszone für Windenergie mit der Trinkwasserschutzzone III sind laut Gutachten folgende zusätzliche Maßnahmen zu befolgen:
- Bereitstellen von Auffangwannen für wassergefährdende Stoffe für den Fall einer Betriebsstörung
- Regelmäßige Wartung (i.d.R. 2x pro Jahr)
- Regelmäßige Prüfung von Anlagenteilen auf Dichtigkeit
- Ölwechsel über eine Schlauchverbindung (LKW-Maschinenhaus)
- Arbeit mit wassergefährdenden Reinigungsmitteln nur über abgedichteten Fläche
- Bei Havariefällen Rücksprache untere Wasserbehörde halten und „Windenergie – Leitfaden Brandschutz“ befolgen
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind Eingriffe in Natur und Landschaft zu vermeiden. Sofern es nicht möglich ist, den Eingriff zu vermeiden wird auf Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen als Alternative zurückgegriffen. Es besteht der Grundsatz des Verschlechterungsverbots.
Derzeit gehen die Gutachter von einem Kompensationsbedarf an Erstaufforstungen in Höhe von mindestens 1 ha für jede geplante Anlage aus. Derzeit gehen wir davon aus, dass alle Erstaufforstungen im Stadtgebiet von Spremberg erfolgen können, konkrete Gespräche dazu laufen derzeit. Dazu kommen Entsieglungsmaßnahmen, Waldverbesserungsmaßnahmen und der Ausgleich des Landschaftsbildes.
Ausgleichsmaßnahmen erfolgen mindestens im Verhältnis 1:1. Das bedeutet, dass die Summe aller in Anspruch genommenen Flächen an einem anderen nahe gelegenen Standort i.d.R. auf landwirtschaftlichen Flächen neu aufgeforstet wird. Dafür werden wertvolle Laubbäume gepflanzt, um das allgemeine Naturschutzziel der naturnahen Waldentwicklung zu unterstützen. Zusätzlich kann die Pflanzung von Laubbäumen die Ausbreitung von Waldbränden durch eine verstärkte Wasserhaltung von Laubblättern verlangsamen oder gar stoppen.
Nachdem Rückbau der Windenergieanlagen (nach ca. 25-30 Jahren) werden die zuvor beanspruchten Standorte ebenfalls neu aufgeforstet.
Weitere erforderliche Ausgleichsmaßnahmen können in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde in Form von Waldumbaumaßnahmen im Stadtwald erfolgen. Hierzu sind wir bereits im Austausch mit dem Förster der Stadt Spremberg.
Durch unsere Projektumsetzung leisten wir einen spürbaren Beitrag für die langfristige Stabilität des Stadtwaldes, durch die Aufwertung des Waldbestandes mit Laubbäumen.
Unsere Ausgleichsmaßnahmen zum Schutz der Region am Beispiel des Windparks Tiefenbrunnen
Munitionsabräumarbeiten – Windenergieanlagen machen Forstwälder sicher:
Im Kreis Tiefenbrunnen wurden 2017 die zwei Windräder in einem Kiefern- Stangenforst errichtet, wobei es sich um eine ehemals militärisch genutzte Fläche handelte. Dies machte umfangreiche Munitionsabräumarbeiten erforderlich. Alle Bau- und Betriebsflächen der Anlagen mussten sondiert und von Kampfmitteln befreit werden. Dank der umfangreichen Abräumarbeiten sind sämtliche für den Windpark genutzten Wege und Flächen nun befahrbar.
Schallgrenzen
Eine Langzeitstudie des Bayerischen Landesamtes für Umwelt aus dem Jahr 2012 belegt:
Auf 250 Meter Entfernung liegen die Schallimissionen der untersuchten Windenergieanlagen weit unter der Wahrnehmungsschwelle des Menschen.
Unsere Schalldarstellung zeigt, dass die nächtlich einzuhaltenden Grenzwerte von 45 Dezibel in Mischgebieten, 40 Dezibel im Wohngebiet und einem Mittelwert am Ortsrand eingehalten werden. Die Schallimissionen werden vor Genehmigung des Windparks gemessen.
Schattenwurf
Beim Schattenwurf von Windenergieanlagen handelt es sich um den von Rotor und Turm erzeugten Schattenwurf, der während direktem Sonnenschein aufritt. Gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz darf eine Beschattungsdauer von 30 h/a sowie 30 min/d nicht überschritten werden. Um diese Grenzwerte einzuhalten, wird eine Abschaltautomatik installiert, welche die Windenergieanlagen so steuert, dass die zulässige Beschattungsdauer eingehalten wird.
Anlagensicherheit und Technik
Eisabschalteinrichtung
Bei bestimmten Witterungsbedingungen kann sich an den Rotorblättern Eis, Reif oder Schnee ablagern. Ablagerungen von Eis und Schnee stellen eine potenzielle Gefährdung dar, da sie von den Anlagen herabrutschen können oder unter Umständen beidrehendem Rotor abgeworfen werden.
Um die Gefährdungen durch Abwurf von Eis/Schnee zu minimieren, werden insbesondere die WEA in der Nähe von öffentlichen Straßen und Wegen mit einem Eisansatzerkennungssystem ausgestattet. Das System ist vollständig in die Anlage integriert, registriert Eisbildung an den Rotorblättern und schaltet die Anlage dann vorsorglich ab.
Zusätzlich werden im Bereich der beantragten Windenergieanlage Hinweisschilder aufgestellt, welche auf die verbleibende Gefahr des Eisabfalls von der stehenden WEA – die von jedem errichteten Bauwerk ausgehen – aufmerksam machen.
Blitzschutz
Blitzeinschläge können Teile von Gebäuden in Brand setzen und zerstören. Zudem können die hohen Ströme direkt durch leitende Verbindungen oder durch Induktion ins Gebäudeinnere übertragen werden und dort zu weiteren Beschädigungen führen. Windenergieanlagen sind aufgrund ihrer exponierten Lage besonders gefährdet.
Um mögliche Schäden durch Blitzeinschläge zu vermeiden und einen sicheren Anlagenbetrieb zu gewährleisten, werden Windenergieanlagen mit einem Blitzschutz ausgestattet.
Ein Blitzstrom wird dabei von den Rotorblättern oder der Gondeloberseite bis ins Erdreich abgeleitet.
Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK)
Aus Luftsicherheitsgründen müssen Windenergieanlagen ab einer Gesamthöhe von mehr als 100 Metern in Deutschland nachts durch Lichtsignale gekennzeichnet werden. Die blinkenden Lichter werden von Anwohnern häufig als störend empfunden.
Beim Einsatz einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) werden alle blinkenden Warnlichter erst eingeschaltet, wenn sich ein Luftfahrzeug nähert. In der beantragten Windenergieanlage ist der Einbau eines BNK-Transpondersystems geplant: In oder an der Anlage wird ein Empfangsgerät installiert. Dieses empfängt die Transpondersignale, welche von Luftfahrzeugen ausgesendet werden. Mit diesen Informationen lässt sich bestimmen, ob und wie sich Luftfahrzeuge der Windenergieanlage nähern. Dadurch lässt sich die Nachtkennzeichnung der Anlage bedarfsgerecht steuern.
Abb.: Befeuerungssystem
Quelle:Fachagentur Wind
Rückbau
Es gibt eine bundesweit gesetzliche Verpflichtung zum Rückbau von Windenergieanlagen nach dem BauGB § 35 Abs. 5. Ohne Erfüllung dieser erhält der Projektierer von den zuständigen Behörden keine Genehmigung zum Bau. Welche Verpflichtungen für den Rückbau vorgesehen sind, wird vor Baubeginn festgehalten und bei der Genehmigungsbehörde hinterlegt. Die Höhe der Rückbaubürgschaft für jede einzelne Windenergieanlage wird von der Genehmigungsbehörde nach umfassender Recherche und Prüfung der Unterlagen des Herstellers auf der Basis langjähriger Erfahrungen festgelegt und muss vor Errichtung der Anlagen hinterlegt werden.
Auch in unserem Nutzungsvertrag ist das Thema zum Rückbau eindeutig geregelt. Neben den behördlichen Auflagen zum Rückbau, die wir einzuhalten haben, befinden sich auch Regelungen in den Nutzungsverträgen, die dies zusätzlich absichern.
Die Bürgschaften zu Gunsten der Genehmigungsbehörde bieten für die Flächeneigentümer und die Kommunen maximale Sicherheit für den vollständigen Rückbau der Windenergieanlagen für den Fall, dass der Eigentümer der Windenergieanlagen seiner Verpflichtung nicht nachkommt.
Für die Belieferung des RefLau und die Zusammenarbeit mit der Städtischen Werken Spremberg (Lausitz) GmbH beim Betrieb der Windenergieanlagen ist uns größtmögliche Verlässlichkeit wichtig. Deshalb haben wir alles in unserer Macht Stehende für einen soliden Betrieb getan, um sicherzustellen, dass der Rückbau und ggf. das Repowering gemeinsam mit den Partnern realisiert werden kann.
Repowering des Energiequelle Projektes Esterwegen: Timelapsevideo Esterwegen
Weiternutzung der Windenergieanlage
Nach dem Rückbau der WEA ist u.U. ein Weiterbetrieb an einem anderen Standort außerhalb der Europäischen Union möglich. Im Sinne der Nachhaltigkeit prüfen wir diese Möglichkeit bei allen Rückbauprojekten, damit auch andere Länder von dieser Technik profitieren können. Teilweise können Regionen z.B. in Afrika auf diesem Wege erstmalig mit Strom versorgt werden. Bei der Weiternutzung werden die Windenergieanlagen selbstverständlich überholt und verschlissene Teile ausgetauscht, so dass ein sicherer Betrieb über viele Jahre weiterhin abgesichert ist.
Recycling
Ist ein Windrad am Ende seiner Lebenslaufzeit angekommen, muss es zurückgebaut werden. Zu diesem Zeitpunkt ergeben sich zwei Möglichkeiten. Eine Weiternutzung im Ausland oder das Recycling. Der Weiterbetrieb ist dabei immer vorzuziehen. Die Neuerrichtung der Anlagen im Ausland erfolgt unter Verwendung von aufgearbeiteten Teilen. So können weitere 10 bis 20 Jahre umweltfreundlicher Betrieb ermöglicht werden.
Im Falle des Recyclings werden Turmelemente, Getriebe und Gehäuse in Stahlwerken eingeschmolzen, das Fundament wird im Hoch- oder Straßenbau zerkleinert weitergenutzt und die Rotorblätter werden umgenutzt. Eine Vielzahl von Startups beschäftigt sich aktuell mit dieser Thematik und auch in der Forschung ist das Projekt sehr präsent.
Unternehmen |
Produkt |
Link |
NOVO-TECH Trading GmbH & Co. KG |
Terrassenplatten |
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neocomp GmbH |
Substitut in der Zementindustrie als Rohstoff oder zur Energieerzeugung |
https://www.nehlsen.com/unternehmen/gesellschaften/detail/neocomp-gmbh |
Gjenkraft AS |
Skier, Snowboards, Sonnenbrillen usw. |
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Vattenfall |
Außenfassade des Parkhauses in Lund (Schweden) |
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Wings for living |
Innovative Outdoormöbel |
https://wings-for-living.de/?srsltid=AfmBOoo-N61qY3iy5mDMLhwdREVgz08MkAxwrmTUJhy8_UC4sbaKeeD9 |
Continuum ApS |
nachhaltige Baumaterialien wie Fassadenplatten und Badezimmerfliesen |
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Siemens Gamesa |
recyclebare Rotorblätter |
Forschung |
Forschungsziel |
Link |
Karlsruher Institut für Technologie |
Lärmschutzwände, Grubenverbau, Küsten- und Gewässerschutz |
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Fraunhofer IWES |
Verfahren zum Recycling von Rotorblättern |
https://www.iwes.fraunhofer.de/en/research-projects/finished-projects-2022/korenaro.html |
Materialforscher Ryan Clarke und Team am Nationalen Labor für erneuerbare Energien in den USA |
Recycling von Rotorblättern durch Epoxidharz aus Biomasse (recyclebar und langlebig/ robust) |
Warum Windräder Müll verursachen – und welche neuen Lösungen es gibt | MDR.DE
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Zudem wurde Anfang 2024 in Schweden, in der Stadt Lund, vom Architekten Jonas Lloyd ein Parkhaus entwickelt, dessen Verkleidung aus recycelten Rotorblättern besteht. Ein weiteres Großprojekt, dass aktuell im Gespräch mit der schwedischen Verkehrsbehörde ist, sind Lärmschutzwände neben Autobahnen und Eisenbahnstrecken der geplanten Hochgeschwindigkeitsstrecken. Sofern die Verkehrsbehörde einverstanden ist, könnten somit allein bei der Umsetzung der Großprojekte in Schweden alle Rotorblätter Europas wiederverwendet werden.
Prognosen zeigen, dass im Jahr 2070, also 20 Jahre nach Abschluss der Energiewende, eine Menge an Rotorblättern anfallen würde, die ca. 1/3 der jährlichen Hausmüllmenge der Stadt München entspricht. Dieses Volumen zu recyceln ist gut beherrschbar.
In Brandenburg besteht die Pflicht zur Beseitigung der gesamten Anlage inklusive Nebenanlagen, Leitungen, Fundamenten, Wegen und versiegelten Plätzen, sodass der ursprüngliche Zustand inklusive entsprechender Bodenqualität wiederhergestellt werden muss. Zusätzlich wird die Baugenehmigung für eine Anlage erst erteilt, sobald die Rückbaubürgschaft in Höhe der Rückbaukosten bei der Genehmigungsbehörde hinterlegt werden.
FAQ’s
Welche Potentialflächen / Alternativen wurden geprüft?
Als Potentialflächen werden nur Flächen ab einer Größe von mehr als 20 ha einer weiteren Prüfung unterzogen. Die unter Berücksichtigung der Tabu- und Restriktionsgebiete, sowie weiterer Abwägungsbelange/Stadtentwicklungsziele verblieben im Stadtgebiet Spremberg vier Potentialflächen.
1. Potentialfläche Südost (Östlich vom Stadtgebiet Spremberg und vom Ortsteil Trattendorf sowie südwestlich vom Ortsteil Graustein)
2. Potentialfläche Südwest (Westlich vom Stadtgebiet Spremberg und nordwestlich vom Ortsteil Terpe Nördlich zu den Nachbargemeinden Bluno und Sabrodt)
3. Potentialfläche Nordwest (Südlich und östlich zu den Nachbargemeinden Groß Döbbern, Rehnsdorf und Papproth)
4. Potentialfläche Nordost (Nördlich und westlich zu den Ortsteilen Sellessen, Haidemühl, Mukrow, Gross Luja, Wadelsdorf und Hornow; Südlich und südöstlich zu den Nachbargemeinden Bagenz, Drieschnitz und Kahsel)
In folgendem Video erläutert Frau Claudia Wolf (Sachgebietsleiterin Stadtplanung Spremberg) den Prozess, durch welchen die Potentialfläche im Stadtwald Spremberg entstanden ist: Konzentrationszonenplanung Windkraft
Warum wurden genau diese Flächen ausgewählt?
Hierbei handelt es sich um die größten zusammenhängenden Konzentrationsflächen (ca. 680 ha), von denen noch etwa 60% unbebaut sind. Durch den vorhandenen und nunmehr erneut bestätigten Windpark liegt eine vorbelastete Situation vor, so dass die neuen Eingriffe (Landschaftsbild und Erschließung) weniger erheblich sind.
Die Nähe zum Industriepark Schwarze Pumpe, sowie zum geplanten Standort des Referenzkraftwerk Lausitz und zur dahin führenden Hochspannungstrasse bieten einen deutlichen Standortvorteil.
Die Zone I und II des Trinkwasserschutzgebietes wird aus der Konzentrationszone ausgespart und soll in der Konfiguration der Anlagenstandorte (BImSchV-Genehmigung) berücksichtigt werden. Das trifft auch für das angrenzende Landschaftsschutzgebiet, den hindernisrelevanten Bereich des Hubschrauberlandeplatzes und den geplanten Vorhaben im Zusammenhang mit dem Kupferabbau zu.
Weiterhin wurde durch eine Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt (LfU) bestätigt das es innerhalb der Fläche geringe Konflikte mit dem Artenschutz von geschützten Vogelarten gibt.
Gibt es Alternativen?
Ja, es gibt Alternativen. Diese sind jedoch deutlich schlechter geeignet als der Stadtwald.
Aus welchem Grund muss der Windpark so „groß“ sein?
Der derzeitige Strombedarf der Stadt Spremberg beträgt 60 GWh, dieser wird sich durch die notwendige Umstellung der Fernwärme verdoppeln. Der für Spremberg wichtige Industriepark Schwarze Pumpe benötigt aktuell 600 GWh. Bis 2050 rechnet die ASG mit einer Verzehnfachung des Strombedarfs.
Der durch die SWS, Energiequelle und Enertrag geplante Windpark wird mit einem geschätzten Ertrag von ca. 260 GWh vollständig in Spremberg und im Industriepark verbraucht werden.
Dafür wird eine Fläche von ca. 1,8% des Stadtwaldes für eine Zeitdauer von 30 Jahren Betriebsdauer benötigt. Im Anschluss können diese Flächen direkt wieder für die Forstwirtschaft genutzt werden.
Welche Rolle spielen die Städtischen Werke Spremberg (SWS)?
Die Stadt Spremberg ist über die Städtische Werke Spremberg (Lausitz) GmbH (SWS) an der Umsetzung des Windparks mit 25,1 % beteiligt. Der Gesellschaftsvertrag regelt, dass Entscheidungen der Gesellschafter einstimmig erfolgen müssen, die SWS haben somit volles Mitspracherecht. Dies ermöglicht der Stadt Spremberg sowie der SWS, die örtlichen Interessen mit einzubringen, in wirtschaftlicher Hinsicht von der Umsetzung des Projektes zu profitieren und die Stromversorgung für den Industriepark Schwarze Pumpe und die Kunden der SWS langfristig sicherzustellen.
Hierfür haben die SWS im Dezember 2022 einen Antrag auf Änderung des FNP der Stadt Spremberg mit der Ausweisung einer Erweiterung des Sondergebiets Wind gestellt.
Was haben die Spremberger konkret von dem Projekt?
Die Voraussetzung für die Weiterentwicklung des Industriepark Schwarze Pumpe ist Grüner Strom. Dieser sichert den Fortbestand der bestehenden Unternehmen. Das RefLau soll dabei die Basis für eine 24/7 Versorgung bieten.
Daraus resultieren mehr als 3.000 neue Arbeitsplätze im Industriepark SP, was wiederum die Voraussetzung für eine positive Stadtentwicklung für die Stadt Spremberg ist. Zu dieser Entwicklung zählen dabei Projekte wie zum Beispiel das Neubauprojekt am Spreebogen, Investitionen in das Spremberger Krankenhaus, die Sanierung oder sogar der Neubau der Spremberger Schwimmhalle, aber auch die Sicherung der Kaufkraft.
Des Weiteren partizipiert der Stadthaushalt zum einen über die Pachtzahlungen für den geplanten Windpark und zum anderen durch die EEG-Kommunalbeteiligung.
Außerdem wird die Städtische Werke Spremberg (Lausitz) GmbH (SWS) an der Beteiligungsgesellschaft mit beteiligt. Somit können Einnahmen aus der Stromerzeugung aus dem Windpark generiert werden, es wird ein Mitspracherecht für die Nutzung des produzierten Stromes geben und selbstverständlich werden die Kunden der SWS, Vorteile daraus ziehen. Der Fokus liegt dabei auf einer möglichen Verbesserung der Stromtarife aber beispielsweise auch der Betrieb der Schwimmhalle und der Freibäder, könnten ein möglicher Vorteil sein.
Abrieb von Windkraftanlagen
Für die Umwelt und die Bevölkerung ist der Abrieb von Lacken und Beschichtungen der Rotorblätter vernachlässigbar, da die Mengen gegenüber all den anderen Quellen von Mikroplastik äußerst gering sind.
Regen und Wind können bei hohen Rotorgeschwindigkeiten (ca. 300 km/h) kleine Partikel von den Rotorflügeln abtragen. Diese Erosion ist insbesondere für die Betreiber ein Problem, da sie auf Dauer die Effizienz der Anlagen beeinträchtigt. Daher müssen die Flügel zum einen regelmäßig gewartet werden, zum anderen wurden die Beschichtungsmaterialien aus Folien und Lacken für moderne Windenergieanlagen immer weiter optimiert.
Um eine Vorstellung von der Menge der anfallenden Menge an Mikroplastik zu bekommen, macht sich ein Vergleich sehr gut:
- Jährlicher geschätzter Abrieb von allen Autoreifen in Deutschland: 102.090 t pro Jahr
(im Vergleich dazu nur 0,076% davon Abrieb Windenergie)
- Jährlicher geschätzter Abrieb von Schuhsolen in Deutschland: 9.047 t pro Jahr
(0,86% davon Abrieb Windenergie)
- Jährlicher geschätzter Abrieb von allen Windenergieanlagen in Deutschland: 78 t pro Jahr, unter der
Annahme von durchschnittlich 2,74 Kilogramm jährlichem Materialverlust pro WEA
Alle potenziell problematischen Stoffe werden im Betrieb durch die Beschichtung geschützt. Wie bei den Tragflächen von Flugzeugen werden Glasfasern durch Lacke und Folien versiegelt und Kohlefasern sind fest im Plastik gebunden.
Die Schutzbeschichtung wird regelmäßig bei Wartungsarbeiten überprüft und bei Bedarf ausgebessert, um einen hohen jährlichen Ertragsverlust und potenzielle Rotorblattschäden zu vermeiden. Daher liegt es im ureigenen Interesse der betreibenden Unternehmen, diese Schäden an den Blättern möglichst frühzeitig und sorgfältig auszubessern.
Bau einer Windenergieanlage
Im folgenden Video wird der Bau des Energiequelle Windparks Lumivaara in Finnland gezeigt: Lumivaara Wind Farm
Über uns
Seit 1997 projektieren und realisieren wir Windenergieanlagen und setzen und mit unseren über 600 Mitarbeitenden in Deutschland, Frankreich, Finnland, Polen, Griechenland und Südafrika für die Energiewende ein.
Wir wollen erreichen, dass sich zukünftig alle Menschen aus den unerschöpflichen Energiequellen in ihrer Umgebung versorgen können, denn Wind, Sonne und Biomasse sind grundsätzlich überall verfügbar. Deshalb entwickeln wir zukunftssichere, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Konzepte, die sich genau dort umsetzen lassen, wo sie gebraucht werden: regional bei den Menschen vor Ort. Erneuerbare Energien leisten einen Beitrag zu einer nachhaltigen Zukunft unserer Welt. Dafür stehen wir mit Herzblut und Überzeugung.
Unsere Partner binden wir bei jedem Projekt mit ein. Mit ihnen gemeinsam entwickeln wir transparente und faire Pachtverträge, besprechen Ausgleichsmaßnahmen, damit sowohl Flora als auch Fauna geschützt werden, und sind für Fragen jederzeit ansprechbar.
Persönlich. Innovativ. Zuverlässig.
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