Windpark Westen
Die Energiequelle GmbH plant die Errichtung eines Windparks westlich der Ortschaften Westen und Hülsen in der Gemeinde Dörverden im Landkreis Verden (Aller).
Die geplanten Windenergieanlagen (WEA) der Typen Vestas V162 und Vestas V172 gehören der neuesten Generation an und haben einen Rotordurchmesser von etwa 162 m bzw. 172 m bei einer Generatorleistung von 7,2 MW je WEA. Die geplante Nabenhöhe beträgt etwa 169 m bei der V162 und 175 m bei der V172. Die Gesamthöhe der Anlagen liegt damit bei etwa 250 m bzw. 261 m über Grund.
Am 30.08.2023 wurde von Energiequelle ein Antrag zur Genehmigung nach BImSchG für sieben Windenergieanlagen des Typs Vestas V172 beim Landkreis Verden eingereicht. Planungsgrundlage für die Antragseinreichung ist die Windvorrangfläche DOER_02 aus dem aktuellen 2. Entwurf zur Änderung des Regionalen Raumordnungsplans (RROP) des Landkreises. Dieser RROP wird im Landkreis derzeit überarbeitet, die endgültigen Flächen sollen im Herbst 2024 vorgestellt werden und anschließend die Öffentlichkeitsbeteiligung durchlaufen, sodass nach aktuellem Stand (Juni 2024) die Überarbeitung des RROP- Teilplans Windenergie voraussichtlich Ende 2024 / Anfang 2025 mit einer Vergrößerung der Windvorrangfläche abgeschlossen sein wird.
Die Energiequelle bereitet derzeit eine Änderung des BImSchG-Antrags mit vergrößerter Fläche, geänderten Anlagenstandorten sowie der Änderung des Anlagentyps von der V172 zur V162 für einen Anlagenstandort vor. Damit werden die Windenergieanlagen zum einen auf eine Rotor-Inside Planung umgeändert, zum anderen – aufgrund der erwarteten Flächenvergrößerung – neu in der Fläche verteilt.
Ich berate Sie gerne
Jan Schrobsdorff
Projektleiter
T +49 421 626 769 79
schrobsdorff@energiequelle.de
Anlagenanzahl
7
V162 & V172 von Vestas
Leistung
50,4
MW gesamt
Ertrag
147.000
MWh/a
Versorgung von mehr als
42.000
Durchschnittshaushalten
Äquivalente
120.000
t CO2-Einsparung
Visualisierungen des geplanten Windparks
Visualisierung 1: Blick von Norden (nördlich der Ortschaft Westen an der Kreisstraße 14)
Visualisierung 2: Blick von Nordosten (Ortsrand Westen; Feldstraße)
Visualisierung 3: Blick von Nordwesten
Visualisierung 4: Blick von Süden (Kreuzung Zur Alten Mühle / Mühlenweg)
Hintergrundinformationen zur Planungsfläche
Für die Planung des Windparks richtet die Energiequelle GmbH sich nach den aktuellen Bestimmungen des Regionalplans für den Landkreis Verden von 2016 mit dem aktuell in Überarbeitung befindlichen 2. Änderungsentwurf. Grundlage für das Park-Layout ist das Windvorranggebiet Doer_02 in der erwarteten geänderten Fassung. Alle Windenergieanlagen halten einen Mindestabstand von 800 m zu Wohngebäuden in Ortslage und 500 m in Außenlage gemessen zur Rotorblattspitze ein. Dabei werden auch Abstände zu einem künftig geplanten Baugebiet (ausgewiesen im Flächennutzungsplan der Gemeinde) am westlichen Ortsrand der Ortschaft Westen eingehalten.
Abb. 1: Windvorrangfläche mit bemaßten Abständen zu den umliegenden Ortschaften und vorläufigen WEA-Standorten
Die Evolution der Anlagentechnik
Windenergieanlagen haben über die letzten 20 Jahre eine beeindruckende Leistungssteigerung hinter sich gebracht. Das hängt vor allem auch mit der Steigerung der Rotorgröße zusammen, weil Leistung und damit der Ertrag einer Anlage mit der überstrichenen Rotorfläche zunehmen. Auch die Anlagenhöhe wächst kontinuierlich. Derzeit sind bereits Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von knapp 200m und einer Gesamthöhe von 285m möglich.
Abb. 2: Evolution der Anlagentechnik
Höhenbegrenzung von Windenergieanlagen – ein Widerspruch zu Klimazielen und Artenschutz
Aus energiewirtschaftlicher Sicht spricht vieles für eine optimale Ausnutzung des vorhandenen Raums durch möglichst leistungsstarke und damit in der Regel große Anlagen. Aufgrund der begrenzten Flächenkulisse für Windenergieanlagen in den nächsten Jahren können laut einer Studie des Umweltbundesamtes die Klimaziele der Bundesrepublik Deutschland für 2025 und 2030 nur knapp erreicht werden. Gleichzeitig zeigen Berechnungen, dass der Flächenbedarf dafür um bis zu 18% ansteigen würde, wenn anstelle großer Anlagen nur kleinere Anlagen betrieben würden.
Auch unter artenschutzrechtlichen Aspekten sind große Anlagen von Vorteil, weil sie zu einem größeren Abstand zwischen Flur und Rotorblattspitze führen. Die sich dadurch ergebende rotorfreie Zone kann regelmäßig dazu führen, dass sich die Kollisionsgefahr für Vögel und einige Fledermausarten verringert.
Ein wichtiger Beitrag zum Artenschutz – Erhöhung der rotorfreien Zone
Diverse Studien zeigen, dass Greifvögel wie Rotmilan, Schwarzmilan oder Mäusebussard sich überwiegend in Flughöhen von weniger als 80 m aufhalten (z.B. Mammen et al. 2013). Die Kombination von ausreichend lichter Höhe des Rotors (minimalster Abstand Rotorspitze zum Boden) und Abschaltungen der Windenergieanlagen bei für den Greifvogelflug bevorzugten Wetterbedingungen zwischen März und August kann z.B. die streng geschützten Arten Rotmilan und Schwarzmilan bei 90% bzw. 85% ihrer Fluganteile schützen (HMUKLV/HMWEVW 2020).
Abb. 3: Flughöhen des Rotmilans in Bezug zur lichten Höhe des Rotors einer WEA (Beispielhaft)
Wir stehen für Klimaschutz. Aber nur mit Natur- und Artenschutz!
Windenergie und Naturschutz schließen einander nicht aus. Das garantieren naturschutzrechtliche Prüfungen in den regionalen Prüfungs- und Genehmigungsverfahren. Im Projekt Westen wurden frühzeitig seit 2021 umfangreiche Gutachten in Auftrag gegeben, welche die Flora und Fauna vor Ort untersuchten. Als windkraftempfindliche Art wurde dabei im Jahr 2022 ein brütendes Rotmilan-Paar identifiziert. Im Rahmen sogenannter Raumnutzungsanalysen konnte festgestellt werden, dass kein erhöhtes Kollisionsrisiko zwischen den anzutreffenden Vögeln und den geplanten Windenergieanlagen besteht. Dies bedingt sich vor allem dadurch, dass die Windparkfläche als Nahrungshabitat für den Rotmilan von untergeordnetem Interesse ist und die angetroffenen Vögel zur Jagd vermehrt die nördlich des Windparks gelegenen Wiesen aufsuchen. Bei Flächenbewirtschaftenden Ereignissen (Mahd) auf den umliegenden Feldern werden die Windenergieanlagen zum Schutz der windkraftempfindlichen Großvögel abgeschaltet.
Auch für Zug- und Rastvögel sowie für Fledermäuse konnte kein signifikant erhöhtes Risiko in Hinblick auf Scheuch- und Kollisionsrisiko festgestellt werden. Als zusätzlicher Schutz der Fledermäuse werden die Windenergieanlagen nachts bei günstigen Flugbedingungen ebenfalls abgeschaltet. Ein begleitendes Gondelmonitoring sorgt für die Einhaltung und Optimierung der Abschaltzeiten im laufenden Betrieb.
Abb. 4: Vorkommen WEA-sensibler Brutvogelarten aus der Brutvogelkartierung 2022 (damals noch mit vergrößertem Gebiet im Norden und Süden der Fläche)
Wir halten Schallgrenzen ein
Hörbare Geräusch-Emissionen von Windenergieanlagen spielen als Belastungsquelle für Anwohner eine bedeutende Rolle. Wie jede andere Industrieanlage erzeugt auch eine Windenergieanlage Schall. Damit müssen auch wir die bundesweit gültigen Immissionsrichtwerte nach der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm“ (BMUB, 2017) einhalten. Dafür ist es notwendig, die verursachten Geräuschimmissionen vor und nach Errichtung der Anlagen entsprechend zu bewerten und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.
Nach TA Lärm müssen wir, unter Berücksichtigung der Schall-Vorbelastungen, folgende Immissionsrichtwerte einhalten:
Eine von uns in Auftrag gegebene Schallimmissionsprognose (für die aktuell beantragten sechs Windenergieanlagen) ergab, dass wir sämtlich Richtwerte ohne Probleme einhalten können. Für eine mögliche Erweiterung auf sieben Windenergieanlagen werden derzeit neue Gutachten erstellt. Es wird erwartet, dass die Anlagen aufgrund der Nähe zu den Ortschaften Westen und Hülsen nachts in einen Schallreduzierten Betrieb wechseln.
Die Ergebnisse der Prognose werden nach Inbetriebnahme des Windparks durch Schallmessungen überprüft und der Betriebsmodus der Windenergieanlagen bei Überschreitung entsprechend angepasst.
Abb. 5: Ausbreitungskarte der Schall-Isolinien (nach aktuell beantragtem Stand; wird derzeit überarbeitet)
Um die zulässigen Geräuschpegel besser einordnen zu können, werfen Sie bitte einen Blick auf folgende Auflistung vergleichbarer Alttagsgeräusche:
Wir halten auch die Beschattungsgrenzen ein
Bei entsprechenden meteorologischen Bedingungen können Windkraftanlagen periodischen Schattenwurf verursachen. Dieser kann von Anwohnern benachbarter Windparks als belästigend bzw. störend empfunden werden. In diesem Zusammenhang wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Schattenwurfprognose angefertigt.
Wie beim Schall müssen auch beim Schattenwurf Immissionsrichtwerte auf Fensterhöhe von Wohngebäuden eingehalten werden (LAI 2002). Demnach werden Windenergieanlagen vorübergehend abgeschaltet, wenn die Schattenwurfdauer auf ein Fenster die Richtwerte von 30 Minuten/Tag oder 30 Stunden/Jahr überschreiten.
Eine von uns beauftragte Schattenwurfprognose ergab, dass einige WEA die Richtwerte nach LAI potenziell überschreiten können. Eine Reduzierung und Einhaltung der Richtwerte des periodischen Schattenwurfs durch drehende Rotoren wird durch technische Maßnahmen (diverse Sensoren, Abschaltautomatik) sichergestellt. Auch hier wird derzeit für die Erweiterung des geplanten Windparks eine aktualisierte Schattenwurfprognose erstellt.
Abb. 6: Schattenwurfprognose des Windparks (nach aktuell beantragtem Stand; wird derzeit überarbeitet)
Netzanschluss – Wie kommt der produzierte Strom in die Steckdose?
Damit der Strom dort ankommt, wo er hinsoll, muss er in das lokale Stromnetz eingespeist werden. Eine im Jahre 2023 von uns gestellte Netzanschlussfrage ergab, dass der günstigste Einspeisepunkt an einer 110 kV-Leitung westlich des geplanten Windparks liegt. Dafür wird es nötig sein, ein etwa 3 km langes Erdkabel zu verlegen. Zudem ist ein neues von uns zu errichtendes Umspannwerk notwendig, die an einem der Hochspannungsmasten errichtet werden soll.
Regionale Wertschöpfung
Finanzielle Beteiligung der Kommunen
Das EEG bietet uns die Möglichkeit den Gemeinden schon frühzeitig eine Zusage über die finanzielle Beteiligung von maximal 0,2 ct/kWh machen zu können, ohne jede Gegenleistung.
Beispielrechnung WP Westen mit 7 WEA:
Jahresertrag nach Abzügen: ca. 140.000.000 kWh * 0,002 € = 280.000 € jährlich
Betriebsphase 20 Jahre= 5.600.000 €
Betriebsphase 25 Jahre = 7.000.000 €
Eigenbetrieb von Windenergieanlagen:
-
- Möglicher Eigenbetrieb von Windenergieanlagen durch eine Bürgerenergiegesellschaft vor Ort
- Beteiligung an der Bürgerenergiegesellschaft nach Absprache mit den Flächeneigentümern
- Kaufmännische und technische Betriebsführung durch Energiequelle
- Erwerb der Windenergieanlagen zu vergünstigten Konditionen
Die Projektbeteiligten Flurstückseigentümer und Energiequelle zahlen eine jährliche Pachtabgabe an gemeinnützige Körperschaften. Diese ist abhängig von der realisierten Anzahl der Windenergieanlagen.
EQ Strom: Anwohner der Ortschaft Westen haben die Möglichkeit einen Festbonus auf Ihre Stromrechnung zu erhalten.
Für die Anwohner wird ein Windsparbrief angeboten, welcher einen attraktiven Zinssatz für finanzielle Einlagen gewährt.
Sonstige positive regionale Effekte:
-
- Aufträge während der Bau-/Betriebsphase
- Wertschöpfung durch Nutzungsentgelt und Beteiligung direkt vor Ort
- Nachhaltigkeit vor der Haustür
- Aktive Mitarbeit der Menschen vor Ort, z.B. „Hausmeistertätigkeit“
- Perspektivische Gewerbesteuereinnahmen über die Gesamtlaufzeit realistisch