Windpark Zeven-Wistedt
Die Energiequelle GmbH plant die Errichtung eines Windparks zwischen den Ortschaften Wistedt, Brüttendorf und Wehldorf auf den Gemeindeflächen von Zeven und Gyhum. Die geplanten Windenergieanlagen des Typs Vestas V162 gehören der neuesten Generation an und haben einen Rotordurchmesser von etwa 162 m bei einer Generatorleistung von 6,0 MW / WEA. Die geplante Nabenhöhe beträgt etwa 169 m.
September 2024: Projektfortschritte
Die Fortschritte am Projekt Zeven-Wistedt verlaufen planmäßig. Der Wegebau ist weitestgehend abgeschlossen, was den Zugang zur Baustelle erheblich erleichtert. Die Stellflächen für Baugeräte und Materialien sind ebenfalls bereitgestellt, sodass die Logistik vor Ort reibungslos funktioniert.
Ein bedeutender Meilenstein wurde mit der Fertigstellung aller Fundamente für die Windenergieanlagen (WEA) erreicht. Diese solide Basis ermöglicht den zügigen Fortschritt beim Turmbau, der bereits begonnen hat. Die Errichtung der Türme schreitet zügig voran. Der erste Turm wird errichtet, weitere Turmteile werden kontinuierlich angeliefert.
Ein weiterer wichtiger Schritt steht im Dezember bevor: Die Großkräne zur Montage der Hauptkomponenten werden eintreffen. Diese Kräne sind essenziell für die Montage der Windenergieanlagen, und die erste WEA soll noch im Dezember installiert werden. Dies markiert einen weiteren bedeutenden Fortschritt in unserem Projekt.
Parallel dazu hat die Verlegung der Kabeltrasse begonnen. Diese Arbeiten sind entscheidend für die spätere Stromübertragung und werden mit großer Sorgfalt durchgeführt. Zudem ist der Baubeginn des Umspannwerks für Mitte Oktober geplant. Dieses Umspannwerk wird die zentrale Rolle in der Energieverteilung spielen und ist ein weiterer wichtiger Bestandteil unseres Windparks.
Februar - Juni 2023: Erhalt von Genehmigung und Vergütungszuschlag
Am 16.02.2023 erhielt Energiequelle nun die Genehmigung für die Errichtung von 9 Windenergieanlagen und am 22.06.2023 einen Vergütungszuschlag bei der EEG-Ausschreibung der Bundesnetzagentur erhalten. Eine am 12.06.2023 beantragte Änderung der beantragten Anlagenleistung sowie die Anwendung des erneuerten Bundesnaturschutzgesetzes wurde nach weiterer Erörterung am 24.10.2023 positiv beschieden. Wir befinden uns nunmehr in den letzten Vorbereitungen für den Baubeginn der 9 WEA, der im 1. Quartal 2024 starten soll. Der Windpark soll pro Jahr etwa 133.000.000 kWh erzeugen. Das entspricht grob dem in Energieverbrauch von ca. 37.800 Haushalten. Pro Jahr können damit unter Berücksichtigung der Vorketten ca. 100.000 t CO2-Äqivalente vermieden werden (Quelle: Umweltbundesamt 2021).
Juli 2021: Erörterungstermin zu erhobenen Einwendungen
Am 07.07.2021 fand der Erörterungstermin zu den erhobenen Einwendungen aus der freiwilligen Öffentlichkeitsbeteiligung im großen Sitzungssaal des Kreishauses Rotenburg (Wümme) statt. Energiequelle hat sich in Vorbereitung auf den Erörterungstermin zusammen mit Fachgutachtern ausgiebig mit den Einwänden auseinandergesetzt und zu jedem Einwand explizit Stellung genommen. Das Protokoll des Erörterungstermins kann hier eingesehen werden.
Januar 2021: Antrag zur Genehmigung nach BImSchG
Am 29.01.2021 wurde von Energiequelle ein Antrag zur Genehmigung nach BImSchG, mit freiwilliger Öffentlichkeitsbeteiligung, beim Landkreis Rotenburg (Wümme) eingereicht. Die vorhabenbezogenen Dokumente zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) können beim Niedersächsisches UVP-Portal eingesehen werden.
Planungsphase
Energiequelle ging bereits in der frühen Planungsphase offen auf die Samtgemeinde und Stadt Zeven zu, um diese in den Planungsprozess einzubinden. Dabei zeigte sich, dass einige Unstimmigkeiten zu beseitigen und Kompromisse in der Planungsausführung zu finden waren. Nach intensiven Gesprächen wurde die ursprüngliche Planung von 12 Windenergieanlagen auf 10 Anlagen reduziert. Um der geplanten Ausweisung des neuen Wohngebietes „Vor dem Wichelkamp“ im 77. B-Plan der Stadt Zeven nicht im Wege zu stehen, wurde die Anlagenzahl in einem weiteren Schritt auf 9 reduziert. Eine zusätzlich geforderte Reduzierung der geplanten Anlagenhöhe von insgesamt 250 m auf 200 m lehnt Energiequelle aus Gründen des Artenschutzes (vor allem der Greifvögel und Fledermäuse) und der Energiewirtschaftlichkeit jedoch strikt ab (sehen SIe hierzu auch die Ausführungen der folgenden Abschnitte).
Die Gespräche mit allen beteiligten Kommunalverwaltern befinden sich in einem fortlaufenden Prozess. Außerdem unterstützt Energiequelle aktiv bei der Erstellung der Bebauungspläne in den Gemeinden Zeven (96. B-Plan, „Windenergiepark Wistedt“ und Gyhum (23. B-Plan, „Windenergiepark Wehldorf“). Die B-Planverfahren wurden im Sommer 2023 abgeschlossen.
Ich berate Sie gerne
Robert Koddebusch
Projektleiter
T +49 421 224 107 17
koddebusch@energiequelle.de
Hintergrundinformationen zur Planungsfläche
Für die Planung des Windparks richten wir uns nach den aktuellen Bestimmungen des Regionalplans für den Landkreis Rotenburg (Wümme) von 2020. Grundlage für das Park-Layout ist das Windvorranggebiet 25a. Alle Windenergieanlagen halten einen Mindestabstand von 1.000 m zu Wohngebäuden ein.
Bereits im Juli 2019 wurde von der Stadt Zeven die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 96 „Windenergiepark Wistedt“ amtlich bekanntgemacht, die Gemeinde Gyhum folgte im April 2021 mit der amtlichen Bekanntmachung für die Aufstellung ihres Bebauungsplans Nr. 23 „Windenergiepark Wehldorf“. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand durch Offenlegung der durch die Gemeinden konkretisierten Planungsunterlagen jeweils im September 2021 statt. Eine bereits konkretere Beteiligung der Öffentlichkeit wurde von Ende Januar bis Anfang März 2023 durchgeführt. Die B-Planverfahren wurden im Sommer 2023 abgeschlossen.
Die Evolution der Anlagentechnik
Windenergieanlagen haben über die letzten 20 Jahre eine beeindruckende Leistungssteigerung hinter sich gebracht. Das hängt vor allem auch mit der Steigerung der Rotorgröße zusammen, weil Leistung und damit der Ertrag einer Anlage mit der überstrichenen Rotorfläche zunehmen. Es wird davon ausgegangen, dass bis Ende des Jahrzehnts für weite Teile Deutschlands mittlere Gesamthöhen von 230 – 250 m zu erwarten sind.
Höhenbegrenzung von Windenergieanlagen
– ein Widerspruch zu Klimazielen und Artenschutz
Aus energiewirtschaftlicher Sicht spricht vieles für eine optimale Ausnutzung des vorhandenen Raums durch möglichst leistungsstarke und damit in der Regel große Anlagen. Aufgrund der begrenzten Flächenkulisse für Windenergieanlagen in den nächsten Jahren können laut einer Studie des Umweltbundesamtes die Klimaziele der Bundesrepublik Deutschland für 2025 und 2030 nur knapp erreicht werden. Gleichzeitig zeigen Berechnungen, dass der Flächenbedarf dafür um bis zu 18% ansteigen würde, wenn anstelle großer Anlagen nur kleinere Anlagen betrieben würden.
Auch unter artenschutzrechtlichen Aspekten sind große Anlagen von Vorteil, weil sie zu einem größeren Abstand zwischen Flur und Rotorblattspitze führen. Die sich dadurch ergebende rotorfreie Zone kann regelmäßig dazu führen, dass sich die Kollisionsgefahr für Vögel und einige Fledermausarten verringert.
Ein wichtiger Beitrag zum Artenschutz – Erhöhung der rotorfreien Zone
Diverse Studien zeigen, dass sich Greifvögel wie Rotmilan, Schwarzmilan oder Mäusebussard überwiegend in Flughöhen von weniger als 80 m aufhalten (z.B. Mammen et al. 2013). Dies konnte beim Windparkprojekt Zeven-Wistedt/Brüttendorf durch die von uns beauftragten Gutachten bestätigt werden. Die Kombination von ausreichend lichter Höhe des Rotors (minimalster Abstand Rotorspitze zum Boden) und Abschaltungen der Windenergieanlagen bei für den Greifvogelflug bevorzugten Wetterbedingungen zwischen März und August kann z.B. die streng geschützten Arten Rotmilan und Schwarzmilan bei 90 % bzw. 85 % ihrer Fluganteile schützen (HMUKLV/HMWEVW 2020).
Wir stehen für Klimaschutz.
Aber nur mit Natur- und Artenschutz!
Windenergie und Naturschutz schließen einander nicht aus. Das garantieren naturschutzrechtliche Prüfungen in den regionalen Prüfungs- und Genehmigungsverfahren. Im Projekt Zeven-Wistedt/Brüttendorf wurden frühzeitig seit 2015 umfangreiche Gutachten in Auftrag gegeben, welche die Flora und Fauna vor Ort untersuchten. Als windkraftempfindliche Arten wurden dabei im Jahr 2019 ein brütendes Rotmilan- und im Jahr 2020 zusätzlich ein brütendes Schwarzmilan-Paar identifiziert. Im Rahmen sogenannter Raumnutzungsanalysen konnte festgestellt werden, dass kein erhöhtes Kollisionsrisiko zwischen den anzutreffenden Vögeln und den geplanten Windenergieanlagen besteht.
Auch für Zug- und Rastvögel sowie für Fledermäuse konnte kein signifikant erhöhtes Risiko in Hinblick auf Scheuch- und Kollisionsrisiko festgestellt werden. Als zusätzlicher Schutz der Fledermäuse werden die Windenergieanlagen nachts bei günstigen Flugbedingungen sogar abgeschaltet. Zusätzlich, und auf freiwilliger Basis, legen wir südlich des Windparks eine sog. Ablenkfläche zum Schutz von Mäusebussarden und Milanen an, um diese allgemein schlaggefährdeten Greifvögel vom Windpark wegzulocken. Dies geschieht in enger Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde.
Wir halten die Schallgrenzen ein
Hörbare Geräusch-Emissionen von Windenergieanlagen spielen als Belastungsquelle für Anwohner eine bedeutende Rolle. Wie jede andere Industrieanlage erzeugt auch eine Windenergieanlage Schall. Damit müssen auch wir die bundesweit gültigen Immissionsrichtwerte nach der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm“ (BMUB, 2017) einhalten. Dafür ist es notwendig, die verursachten Geräuschimmissionen vor und nach Errichtung der Anlagen entsprechend zu bewerten und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.
Nach TA Lärm müssen wir, unter Berücksichtigung der Schall-Vorbelastungen, die folgenden Immissionsrichtwerte einhalten:
Eine von uns in Auftrag gegebene Schallimmissionsprognose ergab, dass wir sämtlich Richtwerte einhalten können. Die Ergebnisse der Prognose werden nach Inbetriebnahme des Windparks durch Schallmessungen überprüft und der Betriebsmodus der Windenergieanlagen bei Überschreitung entsprechend angepasst.
Um die zulässigen Geräuschpegel besser einordnen zu können, werfen Sie bitte einen Blick auf folgende Auflistung vergleichbarer Alltagsgeräusche:
Zum Thema Infraschall möchten wir auf die neuste Studie verweisen, die Sie hier finden.
Wir halten auch die Beschattungsgrenzen ein
Bei entsprechenden meteorologischen Bedingungen können Windenergieanlagen periodischen Schattenwurf verursachen. Dieser kann von Anwohnern benachbarter Windparks als belästigend bzw. störend empfunden werden. In diesem Zusammenhang wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Schattenwurfprognose angefertigt.
Wie beim Schall müssen auch beim Schattenwurf Immissionsrichtwerte auf Fensterhöhe von Wohngebäuden eingehalten werden (LAI 2002). Demnach werden Windenergieanlagen vorübergehend abgeschaltet, wenn die Schattenwurfdauer auf ein Fenster die Richtwerte von 30 Minuten/Tag oder 30 Stunden/Jahr überschreiten.
Eine von uns beauftragte Schattenwurfprognose ergab, dass einige Anlagen die Richtwerte nach LAI potenziell überschreiten können. Eine Reduzierung und Einhaltung der Richtwerte des periodischen Schattenwurfs durch drehende Rotoren wird durch technische Maßnahmen (diverse Sensoren, Abschaltautomatik) sichergestellt.
Netzanschluss
Damit der Strom dort ankommt, wo er hin soll, muss er in das lokale Stromnetz eingespeist werden. Eine im Jahre 2019 von uns gestellte Netzanschlussfrage ergab, dass der günstigste Einspeisepunkt an einer 110 kV-Leitung östlich des geplanten Windparks liegt. Dafür wird es nötig sein, ein etwa 7 km langes Erdkabel nach Frankenbostel zu verlegen. Zudem ist ein neues von uns zu errichtendes Umspannwerk notwendig, das an einem der Hochspannungsmast errichtet werden sollen.
Vorläufiger Zeitplan
Alle weiteren Planungsschritte werden mit der Bauverwaltung und der Kommunalverwaltung abgesprochen.
Regionale Wertschöpfung
Die Energiequelle GmbH hat im Sommer 2019 zusammen mit weiteren lokalen Projektierern bei der Deutschen WindGuard GmbH eine Wertschöpfungsstudie für die Samtgemeinde Zeven in Auftrag gegeben.
In den unterschiedlichen Phasen des Windparkprojektes Wistedt/Brüttendorf würden lokal und regional folgende Werte geschaffen:
- Planungsphase: 2,8 Mio. Euro
- Investitionsphase: 9,3 Mio. Euro
- Betriebsphase: 20,5 Mio. Euro
- Summe: 32,6 Mio. Euro
Gemäß Kabinettsbeschluss zum EEG 2021 vom 23. September 2020:
- § 36k (1) Finanzielle Beteiligung der Kommunen
Betreiber von Windenergieanlagen an Land, die einen Zuschlag für ihre Anlage erhalten, dürfen den Gemeinden, die von der Errichtung der Windenergieanlage betroffen sind, Beträge durch einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung von insgesamt bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge und für die fiktive Strommenge anbieten.
Beispielrechnung WP Zeven mit 10 Windenergieanlagen:
Jahresertrag nach Abzügen: ca. 148.000.000 kWh * 0,002 € = 296.000 € jährlich
Betriebsphase 20 Jahre= 5.920.000€
Betriebsphase 25 Jahre = 7.400.000€
Bewegtbild zur Windenergie
Wind bewegt.
Die Windenergie sichert nicht nur eine klimaschonende Energieversorgung, sondern auch Arbeitsplätze und Steuereinnahmen unter Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes. Erfahren Sie mehr im Film des Bundesverbands Windenergie.
Projektablauf von A-Z
In unserem Erklärvideo zeigen wir Ihnen, wie wir ein gemeinsames
Projekt auf den Weg bringen.
Über uns
Seit 1997 projektieren und realisieren wir Windenergieanlagen und setzen und mit unseren über 300 Mitarbeitern in Deutschland, Frankreich und Finnland für die Energiewende ein.
Wir wollen erreichen, dass sich zukünftig alle Menschen aus den unerschöpflichen Energiequellen in ihrer Umgebung versorgen können, denn Wind, Sonne und Biomasse sind grundsätzlich überall verfügbar. Deshalb entwickeln wir zukunftssichere, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Konzepte, die sich genau dort umsetzen lassen, wo sie gebraucht werden: regional bei den Menschen vor Ort. Erneuerbare Energien leisten einen Beitrag zu einer nachhaltigen Zukunft unserer Welt. Dafür stehen
wir mit Herzblut und Überzeugung.
Unsere Partner binden wir bei jedem Projekt mit ein. Mit ihnen gemeinsam entwickeln wir transparente und faire Pachtverträge, besprechen Ausgleichsmaßnahmen, damit sowohl Flora als auch Fauna geschützt werden, und sind für Fragen jederzeit ansprechbar.
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